Die AfD will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil sie die Rechte des Bundestags durch eine Entscheidung von dessen Vizepräsidentin Roth verletzt sieht.
Gegenstand der Organklage sei Roths Weigerung, bei einer Plenarsitzung Ende Juni die Beschlussfähigkeit des Parlaments auf Antrag der Partei durch einen so genannten „Hammelsprung“ feststellen zu lassen, hieß es. Die AfD hatte in der entsprechenden Sitzung erklärt, das Plenum könne wegen unzureichender Präsenz von Abgeordneten keine Entscheidungen treffen.
Vizepräsidentin Roth hatte den Antrag auf einen „Hammelsprung“, bei dem die Abgeordneten einzeln gezählt werden, zurückgewiesen. Daraufhin fanden zwei Abstimmungen zu europarechtlichen Datenschutzvorlagen statt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 07.08.2019