Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Urteil zu Abschiebungen: Rückführungen nach Bagdad erlaubt

 

Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster (picture-alliance / dpa / Robert B. Fishman)

Abschiebungen in Iraks Hauptstadt Bagdad sind grundsätzlich zulässig.

In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es, zwar gebe es dort nach wie vor bewaffnete Auseinandersetzungen und Terroranschläge. Nach der Zurückdrängung der IS-Miliz aber liege nicht mehr die für ein Asylbegehren erforderliche „Gefahrendichte“ vor. Das OVG revidierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das einer Schiitin aus Bagdad subsidiären Schutz wegen „Gefährdung durch einen innerstaatlichen Konflikt“ zuerkannt hatte. Dagegen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berufung eingelegt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 29.08.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

In der Urteilsbegründung wird zudem darauf verwiesen, dass die Frau allein durch ihre Anwesenheit in Bagdad – Zitat – „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keiner individuellen Gefährdung ausgesetzt“ sei.

Die mobile Version verlassen