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Der Tag danach: Wie geht’s weiter in Sachsen und bis wann muss die Regierung stehen?

Blick in den sächsischen Landtag: Bis zum 1. Oktober 2019 muss sich das neu gewählte Parlament konstituieren.Quelle: Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden – Sachsen hat gewählt – doch wie geht es nun weiter? LVZ-Landeskorrespondent Andreas Debski beantwortet die wichtigsten Fragen auf dem Weg zur Regierungsbildung.

Was passiert am Tag nach der Wahl?

Sekt, Blumensträuße, Wundenlecken: Am Montag wird es erstmal darum gehen, das Wahlergebnis „zu verarbeiten“, wie es so schön heißt. Nahezu alle sächsischen Parteispitzen werden zu Gesprächen nach Berlin fahren. Ministerpräsident Michael Kretschmer wird sich im CDU-Bundespräsidium unter anderem mit Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer beraten. Auch Vize-Regierungschef Martin Dulig, der zugleich SPD-Ostbeauftragter ist, wird am Vormittag im Bundesvorstand sein und sich am Abend mit dem sächsischen Landesvorstand treffen. FDP-Landeschef Holger Zastrow stellt sich am Vormittag gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden Christian Lindner in Berlin den Fragen der Bundespressekonferenz.

Wann tritt der neue Landtag erstmals zusammen?

Der Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen – also bis 1. Oktober 2019. Bis dahin bleibt das bisherige Parlament noch im Amt. Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten einberufen, der Mitte September vom noch amtierenden Landtagspräsidenten Matthias Rößler (CDU) formell festgestellt werden wird. In der ersten Sitzung wählt das Parlament einen neuen Parlamentschef, den traditionell die stärkste Fraktion stellt.

Wann muss spätestens die neue Landesregierung stehen?

Laut sächsischer Verfassung, Artikel 44, muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Monaten nach der ersten Zusammenkunft des neuen Landtages gewählt werden – also bis spätestens 1. Februar 2020. Am darauf folgenden Tag kann dann das Kabinett vereidigt werden. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Minister auch Abgeordnete sein müssen. Zuletzt traf dies unter anderem auf Barbara Klepsch (CDU) und auch Kretschmer selbst zu. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg: Zunächst werden Sondierungsgespräche stattfinden, die wahrscheinlich einige Zeit dauern und außerdem mit Parteitagen abgestimmt werden müssen – mit Koalitionsverhandlungen dürfte erst im Oktober zu rechnen sein.

Gibt es Neuwahlen, wenn etwaige Koalitionsverhandlungen scheitern?

Nicht unbedingt – es könnte auch zu einer Minderheitsregierung kommen. Kretschmer hat allerdings schon signalisiert, dass er dieses, für Sachsen neue Modell nicht für praxistauglich hält. Jedoch muss auch bei einer Minderheitsregierung innerhalb der Frist von vier Monaten ein Ministerpräsident gewählt werden. Das heißt: Wenn es am 2. Februar 2020 keine neue Regierung gibt, wird der Landtag aufgelöst und muss binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden.

Wie viel Geld bekommen Abgeordnete, die es nicht mehr in den Landtag geschafft oder sich zurückgezogen haben?

Die bisherigen Abgeordneten behalten ihr Mandat bis zur Konstituierung des neuen Landestags, also spätestens bis 1. Oktober 2019. Danach haben sie Anspruch auf ein Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Landtagsmitgliedschaft erhalten sie einen Monat lang ihre Diäten (derzeit 5943,50 Euro) weiter – höchstens jedoch 18 Monat lang. Wenn zum Beispiel jemand seit Oktober 1990 dem Parlament angehört hat, wie es bei einigen CDU-Abgeordneten der Fall ist, kann dieser Zeitraum voll ausgeschöpft werden. Wer erst seit 2014 drin gewesen ist, erhält das Übergangsgeld entsprechend fünf Monate lang. Sämtliche Erwerbs- und Versorgungseinkünfte werden in den ersten beiden Monaten zur Hälfte und danach in voller Höhe angerechnet.

Von Andreas Debski

Quelle: LVZ vom 02.09.2019 


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