Viele Menschen, die von Hartz IV leben, müssen von den Leistungen der Grundsicherung einen Teil ihrer Miete zahlen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Danach übernahm der Staat 2018 in fast jeder fünften Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft nicht die volle Miete. Im Schnitt mussten die Betroffenen 82 Euro monatlich zuzahlen, fast ein Fünftel des Regelsatzes.
Im Sozialgesetz ist festgehalten, dass die Wohnkosten von Leistungsempfängern in angemessener Höhe übernommen werden. Was angemessen ist, entscheiden dabei die Kommunen. So kommt es immer wieder zu einer „Wohnkostenlücke“.
Die Vorsitzende der Linken, Kipping, sagte, häufig bleibe den Betroffenen nur der Weg, die Differenz zu zahlen. Das Geld fehle dann im täglichen Leben für Schulsachen, Reparaturen oder gesunde Ernährung.
Quelle: Deutschlandfunk vom 21.09.2019