Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Landgericht Berlin: Strafanzeige gegen Richter wegen Urteil im Fall Künast gestellt

 

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Imago/photothek)

Das umstrittene Urteil des Berliner Landgerichts im Fall Künast zieht ein weiteres juristisches Verfahren nach sich.

Eine Anwaltskanzlei im Rhein-Main-Gebiet hat Strafanzeige gegen die drei Richter gestellt, die gegen die Grünen-Politikerin entschieden hatten. Der Vorwurf gegen Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar lautet Rechtsbeugung. Ihr Urteil sei geradezu empörend, teilte die Kanzlei mit. Es liege der Verdacht nahe, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Die Richter hatten entschieden, dass Künast mehrere äußerst vulgäre und sexistische Hasskommentare hinnehmen müsse. Das war bereits kurz nach Bekanntwerden auf breite Kritik gestoßen. Künast kündigte an, Beschwerde einzulegen.

Zusammen mit anderen Politikerinnen und Frauenrechtlerinnen verfasste die Bundestagsabgeordnete einen Appell gegen digitale Gewalt. Hassrede sei eine Gefahr für die Demokratie, heißt es darin. Wenn im Internet und anderswo Gewalt ausgeübt werde, müsse man diese klar benennen und nicht als „Empörungskultur“ oder „andere Meinungen“ verharmlosen. Nötig seien eine öffentliche Debatte über die geschlechtsspezifischen Aspekte dieser Gewalt sowie Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Aufklärung, fordern die Autorinnen. Zu den Initiatorinnen gehören die Berliner SPD-Politikerin Chebli, die Linken-Abgeordnete Domscheit-Berg und die feministische Autorin Wizorek.

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.09.2019 


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