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Verwaltungsgericht Meiningen: AfD-Politiker Björn Höcke muss sich die Bezeichnung „Faschist“ gefallen lassen

AfD-Politiker Björn Höcke im brandenburgischen Landtagswahlkampf (Picture Alliance / Patrick Pleul / dpa-Zentralbild / ZB)

Der Thüringer AfD-Chef Höcke muss sich die Bezeichnung „Faschist“ gefallen lassen.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen hervor, über das Spiegel online und die FAZ berichten. Der Begriff beruhe auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage, heißt in dem Beschluss der Richter. Diese ergebe sich aus mehreren Zitaten eines Buchs von Höcke. Zudem seien im politischen Meinungskampf übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners ebenso hinzunehmen wie scharfe, drastische, taktlose und unhöfliche Formulierungen.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Kundgebung, die unter dem Titel „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere den Faschisten Höcke“ in Eisenach angemeldet worden war. Die Stadt hatte zur Auflage gemacht, auf die Bezeichnung „Faschist“ zu verzichten.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen fiel bereits vergangenen Donnerstag im Eilverfahren. Die Kundgebung gegen ein AfD-Familienfest am Tag darauf konnte damit wie geplant stattfinden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 29.09.2019 


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