Die AfD hat Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt.
Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Die AfD argumentiert, dass Vorschriften des Wahlgesetzes beziehungsweise der Landeswahlordnung nicht richtig angewendet worden seien.
Wegen der Kürzung der Liste hat die AfD einen Sitz weniger als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Mit der Wahlprüfung muss sich nun der zuständige Landtagsausschuss befassen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 12.10.2019