Ladenöffnungszeiten: Sonntagsbrötchen sind erlaubt

Eine Schale mit Körnerbrötchen, darunter auch ein Mohnbrötchen. (Imago)

Eine Schale mit Körnerbrötchen, darunter auch ein Mohnbrötchen. (Imago)

Bäckereien mit einem angeschlossenen Café können sonntags auch über die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten hinaus Brötchen und Brot verkaufen.

Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall eines Münchner Bäckers entschieden. Dieser hatte sonntags länger als die in Bayern erlaubten drei Stunden geöffnet. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Nach Ansicht der Bundesrichter gehören die betroffenen Bäckereien zum Gaststättengewerbe, weil sie auch Cafés betreiben. Das Gaststättengesetz erlaube längere Öffnungszeiten als das Ladenschlussgesetz, hieß es zur Begründung.

(Az. I ZR 44/19)

Quelle: Deutschlandfunk vom 17.10.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Früher hatten die Bäcker Sonntags geschlossen und trotzdem ist keiner verhungert.