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AfD-Zweifel an Bundestag-Beschlussfähigkeit: Änderung von Energiewirtschaftsgesetz nicht abgestimmt

Bundestag

© AP Photo / Markus Schreiber
POLITIK

Der Bundestag hat bei der nächtlichen Sitzung nicht über eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entscheiden können.

Die AfD-Fraktion zweifelte laut Angaben des Deutschen Bundestages die Beschlussfähigkeit des Parlaments an und beantragte aus diesem Grund eine namentliche Abstimmung. „Sie führte zu dem Ergebnis, dass nur 133 Stimmen abgegeben wurden“, womit die notwendige Zahl von 355 Abgeordneten verfehlt wurde. Der Bundestag ist offiziell nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten anwesend ist.

Der amtierende Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU) beendete daraufhin die Sitzung. Neben der Abstimmung über das Energiewirtschaftsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie zum Erdgasbinnenmarkt umgesetzt werden soll, „standen noch drei weitere Punkte auf der Tagesordnung, die somit nicht mehr aufgerufen werden konnten“.

Gesetzentwurf

„Mit dem Gesetzentwurf soll die Definition von Verbindungsleitungen im Gasbereich geändert werden. Ziel sei es, die Vorschriften des Erdgasbinnenmarktes auch auf die Leitungen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Staat auszuweiten“, heißt es auf der Bundestag-Webseite.

Mit dem vollständigen Text des Gesetzentwurfs kann man sich hier bekannt machen.

Die EU hatte zuvor ihre Gasrichtlinie aktualisiert. Die Mitgliedsstaaten sollen die Vorschriften nun in ihrem jeweiligen Rechtssystem umsetzen. Die Regelung dient dazu, bestimmte Richtlinien des europäischen Gasmarktes auf die Meeresabschnitte der Pipelines für Gasexporte auszuweiten. Auch Nord Stream 2 soll unter diese Regelungen fallen.

AfD fordert Schutz für Nord Stream 2 vor Sanktionen

Am Donnerstag hatte die AfD-Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, alle notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die europäischen Firmen, die sich am Projekt Nord Stream beteiligen, vor amerikanischen Sanktionen zu schützen.

„Jegliche Verzögerung der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 stellt eine Gefahr für die Energieversorgung Deutschlands dar und ist zu vermeiden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, unverzüglich in Absprache mit anderen europäischen Ländern Maßnahmen vorzubereiten, die diese Sanktionen wirkungslos werden lassen“, hieß es im Antrag.

Nord Stream 2

Das Projekt Nord Stream 2 sieht die Verlegung einer Pipeline vor, die das russische Gas über den Meeresgrund der Ostsee direkt nach Deutschland leitet. Die Inbetriebnahme ist bis Ende 2019 geplant.

Die Gasleitung soll durch die Territorialgewässer und die ausschließlichen Wirtschaftszonen der Ostseeanrainer — Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland – führen. Fast alle Länder, durch deren Hoheitsgewässer die Leitung gebaut wird (Russland, Deutschland, Finnland und Schweden), haben dem Projekt bereits ihre Zustimmung gegeben.

Am 30. Oktober hat auch Dänemark laut der Energieagentur des Landes (DEA) ihre bisher fehlende Genehmigung für den Nord Stream 2-Bau erteilt.

ak/sb

Quelle: Sputnik vom 08.11.2019 


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