Gewerkschaften sind nur mit einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern tariffähig.
Das Bundesverfassungsgericht nahm deshalb die Verfassungsbeschwerde der „Neuen Assekuranz Gewerkschaft“ NAG nicht zur Entscheidung an. Die 2010 gegründete NAG vertritt Beschäftigte der Versicherungsbranche. Über die Anzahl ihrer Mitglieder machte sie bislang keine Angaben. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte im April 2015 festgestellt, dass die „Neue Assekuranz Gewerkschaft“ keine tariffähige Gewerkschaft sei. Das Arbeitsgericht begründete dies damit, dass die Organisation nicht mächtig genug sei, Tarifforderungen durchzusetzen. Die Verfassungsrichter schlossen sich dieser Argumentation jetzt an.
(AZ: 1 BvR 1/16).
Quelle: Deutschlandfunk vom 23.11.2019