„Gelbwesten“-Aktivist Francis Lalanne reichte am 11. Juni beim Internationalen Strafgerichtshof eine Klage wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ gegen den französischen Präsidenten Macron und seinen Innenminister Castaner ein.
Bereits am 11. Juni wurde beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen den französischen Präsidenten Emmanuel Macron und Innenminister Christophe Castaner eine Anzeige eingereicht, wie die Facebook-Gruppe „Vécu“ das Medium der“Gelbwesten“ mitteilte.
Eingereicht wurde die Anzeige von Francis Lalanne, Sänger und „Gelbwesten“-Demonstrant. Vor drei Monaten hatte Lalanne eine Petition auf change.org ins Leben gerufen, um ein Verfahren gegen den Präsidenten und seinen Innenminister anzustrengen.
Lalanne wirft Macron und Castaner „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Vorgehen gegen die „Gelbwesten“-Demonstranten vor. Bei der Übergabe der Strafanzeige in Den Haag wurde der Aktivist von den Anwälten Sophia Albert-Salmeron und Ghislain Mabanga begleitet.
Ghislain Mabanga ist ein autorisierter Anwalt für den Internationalen Strafgerichtshof, der für Lalannes Fall verantwortlich ist. In einem YouTube-Video erklärt Anwältin Albert-Salmeron, dass Emmanuel Macron und Christophe Castaner die „Direktoren“ seien, die die Polizei dazu ermächtigt hätten, bei den Demonstrationen der „Gelbwesten“ zu den Waffen zu greifen. Sie spricht über den Einsatz von LBDs (Hartgummigeschossen) und Blendgranaten mit Sprengstoffanteil.
Die Anwältin erklärt zudem, dass der Präsident vor dem IStGH keine Immunität geltend machen könne.
Es gibt eine nationale Immunität, deshalb gibt es den Internationalen Strafgerichtshof, weil man dort ein Staatsoberhaupt und seine Minister anklagen kann“, so Albert-Salmeron.
Die Juristin rechnet damit, dass sie innerhalb eines Monats eine Antwort vom IStGH erhalten wird, ob formale Fehler in der Klage vorhanden sind.
Bei den Demonstrationen, die mehrfach gewaltsam verliefen, setzte die Polizei Tränengasgranaten ein, die 25 g TNT enthielten. Verschiedenen Medienberichten zufolge kam es durch den Einsatz von Granaten zu mindestens vier abgerissenen Händen, den Verlust eines Auges und eines Fußes. Durch Hartgummigeschosse verloren laut offiziellen Angaben vier Menschen ein Auge. Inoffiziellen Angaben zufolge verloren 20 Menschen ein Auge.
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VIDÉO – Gilets jaunes: quelle réponse de la justice face aux violences ?https://www.bfmtv.com/mediaplayer/video/gilets-jaunes-quelle-reponse-de-la-justice-face-aux-violences-de-samedi-1129886.html …
Oui! Quelle réponse doit donner la justice à tous ces blessés graves qui doivent absolument obtenir réparation!?
Die Informationspolitik der französischen Behörden wird heftig kritisiert. Offizielle Stellen geben unterschiedliche Zahlen zu den verletzten Demonstranten an. Das Innenministerium sprach auf eine Anfrage der Zeitung „Libération“ Anfang Januar von etwa 50 Schwerverletzten unter 1.700 verletzten „Gelbwesten“. Andere Stellen sprachen von über 3.000 verletzten „Gelbwesten“seid Beginn der Demonstrationen am 17. November 2018. Im Januar wurde inoffiziell von 80 Schwerverletzten gesprochen. Zudem schweigen offizielle Stellen über die Art der Verletzungen und über die Zahl der Menschen, die irreversible Schäden wie den Verlust eines Auges erlitten.
Am 14. Januar äußerte der französische Innenminister Christophe Castaner:
Ich kenne keinen Polizisten, keinen Gendarmen, der „Gelbwesten“ attackiert hat. Ich kenne nur Polizisten und Gendarmen, die die Mittel zur Verteidigung der Republik und der öffentlichen Ordnung benutzen.“
Bis jetzt sind 11 Todesfälle im Rahmen der „Gelbwesten“-Demonstrationen bekannt. Neun „Gelbwesten“-Aktivisten starben durch Autounfälle. Ein Aktivist starb anscheinend durch einen Herzanfall. Hinzu kommt der tragisch Fall von Zineb Redouane aus Marseille. Die 80-Jährige wollte zum Schutz vor dem Tränengas ihre Fensterläden schließen und wurde dabei von einer Tränengasgranate im Gesicht getroffen. Sie starb bei der Operation nach dem Unfall im Krankenhaus.
Mindestens 1.000 verletzte Polizisten
Entsprechend einer Anfrage durch die Zeitung „Liberation“ sollen laut Innenministerium auch rund 1.000 Polizisten zwischen dem 17. November und Mitte Januar bei den „Gelbwesten“-Protesten verletzt worden sein. Auch hier gibt es keine konkreten Angaben zur Art der Verletzungen.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Am 1. Juli 2002 wurde das Gericht erstmals tätig. Durch Abkommen ist das Gericht für 123 Staaten (60 % aller Staaten der Erde) zuständig, allerdings nachrangig gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit in den entsprechenden Ländern. Der IStGH kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist. Seine Zuständigkeit umfasst Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die nach seiner Gründung 2002 begangen wurden. (er)
Quelle: Epoch Times vom 25.06.2019
[…] Zum Artikel […]
Könnten wir doch auch durchziehen…gegen Berlin…wegen der vielen Verfassungsverstöße unter Merkel…..
Ist sogar Erfolgreich – wird nur in der Mainstreampresse in Europa verschwiegen. Es gibt seit vorgestern ein Ermittlungsaktenzeichen. Heisst der Internationale Strafgerichtshof hat die Ermittlungen gegen Macron und Castener aufgenommen!
Die Redaktion staseve
Da sollten wir mal nachfragen was mit unseren Klagen gegen die BRiD wird ! Az. sind 7 vorhanden. Wann wird verhandelt ?
Aktenzeichen bedeutet, dass die Klage eingegangen ist. Sonst erst mal nichts.
„Der IStGH kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist. “
Und das kann ich mir im Falle Frankreichs eigentlich kaum vorstellen.
Das ist sachlich nicht ganz richtig. Beim IStGH werden alle Klagen angenommen und archiviert, bis zur Aufnahme von Ermittlungen. Sobald Ermittlungen aufgenommen werden, wird ein Aktenzeichen vergeben. Da Selbstverwalter der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen zwischen 2010 und 2012 über 62.000 Klagen in Den Haag eingereicht haben und sieben Ermittlungen aufgenommen wurden, bis das unsägliche Urteil des IGH am 03.02.2012 den IStGH jäh ausbremste und die laufenden Ermittlungen vorübergehend auf Eis gelegt wurden.
Redaktion staseve
Urteile des IGH haben für den IStGH überhaupt keine Bedeutung.
Wenn eine Strafanzeige beim IStGH eingereicht wird, wird ein Aktenzeichen erzeugt. Dieses begleitet den Vorgang ab sofort während seiner ganzen Geschichte: bis entweder der Ankläger entscheidet, kein Verfahren zu eröffnen, oder bis zum Urteil. Das Aktenzeichen wird dem Anzeigenden auch mitgeteilt.
Von 62.000 Klagen beim IStGH ist dort nichts bekannt. Liegt vielleicht daran, dass man bei einem Strafgericht überhaupt keine Klage erheben kann.
Hören Sie auf Ihren sachlichen Unfug zu vertreiben. Das was in diesem Kommentar von Ihnen steht ist reine Propaganda und Täuschung der Öffentlichkeit. Da wir keine Zensur betreiben, lassen wir natürlich auch Ihren sachlichen und rechtlichen Unfug zu.
Die Redaktion staseve
Bitte belegen Sie das Gegenteil. Und sagen Sie mir, wie der IGH den IStGH „ausgebremst“ haben soll. Das wäre doch mal interessant.
Bei obigen Bildern sieht man welch ein Verbrecher Macron und Consorten sind.
Warum steht der Rest der Franzosen nicht endlich auf und jagt die Kerle zum Teufel?