Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

NPD-Wahlplakat: Kritik an Urteil des Verwaltungsgericht Gießen

Das Wahlplakat der NPD (ZB/Sebastian Kahnert)

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zugunsten eines Wahlplakats der rechtsextremen NPD stößt bei dem Rechtswissenschaftler Pichl von der Universität Kassel auf Unverständnis.

Ein Richter hatte das Plakat mit dem Slogan „Migration tötet“ als nicht volksverhetzend gewertet. Stattdessen sei der „objektive Aussagegehalt ‚Migration tötet‘ eine empirisch zu beweisende Tatsache“. „Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen“, so der Richter.

Rechtswissenschaftler: „Völkische Deutung“

Der Jurist und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl kritisierte das Urteil. „Der Richter hätte sich nicht inhaltlich äußern müssen, weil es schon formelle Fehler seitens der Gemeinde gab“, sagte er dem Deutschlandfunk. Denn die Gemeinde habe die NPD nicht angehört, bevor sie die Plakate abhängen ließ. Stattdessen habe der Richter das Urteil benutzt, um eine seitenlange angebliche historische Exegese zu betreiben.

„Er übernimmt eine völkische Deutung der Geschichte, indem er schreibt, dass Migrationsbewegungen Kulturräume zerstören würden.“ Rechtliche Gesichtspunkte habe er außer Acht gelassen. Dazu zählte Pichl, der auch einige Zeit für die Organisation Pro Asyl tätig war, ein Recht auf die Stellung eines Asylantrages und das Recht auf Zugänge zu nationalen Territorien.

Anderes Urteil am anderen Gericht

Das Verwaltungsgericht Gießen war in seiner Entscheidung zu dem Schluss gekommen, dass die Gemeinde Ranstadt den hessischen Landesverband der NPD nicht dazu auffordern durfte, im Europawahlkampf die Plakate mit dem Spruch „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ zu entfernen. Das Urteil vom 9. August ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu (Az.: 4 K 2279/19.GI).

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im sächsischen Bautzen war im Mai zu einer anderen Entscheidung gekommen. Es wies damit eine Beschwerde der NPD zurück, nachdem die Stadt Zittau die Plakate mit demselben Slogan wie in Ranstadt hat abhängen lassen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 02.12.2019 


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