AfD: Gesetzentwurf zur Passwort-Herausgabe ist rechtsstaatlich untragbar

Laut einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für die Bekämpfung von sogenannter Hasskriminalität im Internet sollen Strafverfolgungsbehörden künftig ohne richterlichen Beschluss von Anbietern sozialer Netzwerke verlangen können, dass Zugangsdaten inklusive Passwörter für Nutzerprofile herausgegeben werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) warnte „eindringlich vor einer unverhältnismäßigen Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze“.

Dazu die AfD-Bundestagsabgeordnete und Digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cotar:

„Erneut werden rechtsstaatlich untragbare Methoden angewandt, um gegen Straftaten im Internet vorzugehen. Wenn die Bürger schon im Vorfeld wissen, dass selbst ein nur vermeintlich anstößiger Facebook-Beitrag bereits zur Herausgabe von Passwörtern führen kann, dann werden Manche ihre Aktivitäten in sozialen Netzwerken sicherheitshalber komplett einstellen – selbst wenn sie keine Straftaten begangen oder geplant haben. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch die Achtung der Privatsphäre der Bürger werden hier gröblich missachtet.

Es ist übrigens nicht nur die AfD-Fraktion, die bezüglich der Netzpolitik der Bunderegierung vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und einem Klima der Angst und Einschüchterung warnt. Auch die Stellungnahmen des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft bis hin zum UNO-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Nicht die AfD-Fraktion, sondern die Groko ist der Geisterfahrer – und zwar ein Geisterfahrer in den Zensur- und Einschüchterungsstaat.“

Quelle: politikstube.com vom 17.12.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Wo ist denn der Datenschutzbeauftrage im Bundestag? Der sucht seinen Unfallschutzhelm, damit Er vor dem Schlag auf die Fontanelle geschützt ist. Falls Er sich auch nur im Geringsten gegen diese Sauerei wehren würde!

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Die DSGVO ist im gesamten EU-Raum bindend !
Wohl aber nicht für die Geschäftsführung Bundesrepublik in Deutschland ?
Was sagt denn der EUGH dazu ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Der sagt: Wir sind für Staaten zuständig und nicht für Firmen mit Ihrer Arbeitsordnung. Ihrem Wachschutz und Ihrer Firmen eigenen Konfliktkommission!

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Wollt ihr die totale Überwachung ??????
Weiter so und kuscht brav vor diesen Idioten.