Der Bundesgerichtshof befasst sich am Vormittag erneut mit der Veröffentlichung der sogenannten „Afghanistan-Papiere“.
Diese Lageberichte zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr waren von Journalisten der Funke-Mediengruppe ins Netz gestellt worden, obwohl sie eigentlich als Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe galten. Die Bundesregierung klagte die Mediengruppe daraufhin wegen verletzter Urheberrechte an. Die Medienschaffenden halten die Klage für vorgeschoben, um die Veröffentlichung der Berichte zu verhindern.
Der BGH in Karlsruhe hatte das Verfahren vor zwei Jahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des EuGH, des Europäischen Gerichtshofs, abzuwarten. Ob in Karlsruhe nun ein Urteil fällt, ist noch nicht klar.
Quelle: Deutschlandfunk vom 09.01.2020