Urheberrecht und Pressefreiheit: BGH verhandelt über „Afghanistan-Papiere“

Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Dritte Zivilsenat beim Bundesgerichtshof (BGH), Susanne Arend, Ulrike Liebert, Ulrich Herrmann (Vorsitz), Babette Pohl und Valeska Böttcher (v-l), verkündet das Urteil, ob Eltern auf das Facebook-Konto ihrer toten Tochter zugreifen dürfen. Laut dem Urteil muss Facebook den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. (Uli Deck/dpa)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Uli Deck/dpa)

Der Bundesgerichtshof befasst sich am Vormittag erneut mit der Veröffentlichung der sogenannten „Afghanistan-Papiere“.

Diese Lageberichte zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr waren von Journalisten der Funke-Mediengruppe ins Netz gestellt worden, obwohl sie eigentlich als Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe galten. Die Bundesregierung klagte die Mediengruppe daraufhin wegen verletzter Urheberrechte an. Die Medienschaffenden halten die Klage für vorgeschoben, um die Veröffentlichung der Berichte zu verhindern.

Der BGH in Karlsruhe hatte das Verfahren vor zwei Jahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des EuGH, des Europäischen Gerichtshofs, abzuwarten. Ob in Karlsruhe nun ein Urteil fällt, ist noch nicht klar.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.01.2020


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Was hält man da alles geheim damit der Michel den Schnabel halten soll?
Jeder Dorfdepp weiss dass wir dort nichts zu suchen haben.

Wer glaubt wir verteidigen dort unsere Freiheit glaubt auch an den Osterhasen.
Das ist alles nur dummes Gelaber.