Die linksradikale Internet-Plattform „Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es wies damit Klagen mehrerer Einzelpersonen ab. Zur Anfechtung sei nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, hieß es zur Begründung. Die Klägerseite kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot 2017 erlassen, da auf der Plattform zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden sei.
(Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19)
Quelle: Deutschlandfunk vom 30.01.2020