35.790 EURO FÜR EINE FOLGE „PUMUCKL“? AUTORIN KLAGT GEGEN DEN BR!

URHEBERRECHTLICHEN NUTZUNGSRECHTE ALS STREITPUNKT

München – Vor dem Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um den Pumuckl.

Der BR wäre bereit, 3068 Euro für die Episode zu bezahlen. (Archiv)
Der BR wäre bereit, 3068 Euro für die Episode zu bezahlen. (Archiv)

Genauer gesagt um eine Folge der Serie „Pumuckls Abenteuer“ mit dem Titel „Pumuckls neues Heim“ aus dem Jahr 1999.

Die Episode wurde im April 2019 zweimal ausgestrahlt. Deswegen hat die Drehbuchautorin den Bayerischen Rundfunk (BR) verklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte.

Der BR sieht das anders. „Grundsätzlich strahlen wir als BR Produktionen nur aus, wenn wir der Meinung sind, dass uns dafür auch alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte vorliegen“, betonte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage.

Der Grund für die entgegengesetzten Auffassungen ist nach Gerichtsangaben, dass die Parteien eine zum ursprünglichen Vertrag geschlossene Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2000 verschieden auslegen. Die Drehbuchautorin fordert Schadenersatz in Höhe von 35.790 Euro plus Zinsen.

Der BR ist dem Gericht zufolge bereit, 3068 Euro zu zahlen. Um die Differenz wird nun am Donnerstag vor dem Landgericht weiter gestritten.

Quelle: tag24.de vom 30.01.2020


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Im Streit geht es um 35.790 Euro plus Zinsen. (Symbolbild)
Im Streit geht es um 35.790 Euro plus Zinsen. (Symbolbild)

Fotos: Montage: 123rf/olegdudko, ARD/dpa/lby, 123Rf/olegdudko, ARD dpa/lby

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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Alle wollen überall nur Geld rausschinden.

Alexander Berg
4 Jahre zuvor

Pumuckl war immer schon ein Schmerzendgeld wert… 😀