Rentendiskussion in der AfD: Meuthen will gesetzliche Rente abschaffen

04. Februar 2020
Rentendiskussion in der AfD: Meuthen will gesetzliche Rente abschaffen
NATIONAL

Berlin. Wenige Wochen vor ihrem „Sozialparteitag“ streitet die AfD – diesmal aber zumindest über politische Inhalte. Nachdem sich Parteichef Meuthen für eine Abschaffung der gesetzlichen Rente ausgesprochen hat, weht ihm für diese Positionierung nun heftiger Gegenwind entgegen. So bezeichnete der Thüringer Bundestagsabgeordnete Pohl Meuthens Vorschlag geradezu als parteischädigendes Verhalten. Das könne man nur so nennen, wenn man im politischen Wettstreit den Wählern erkläre, man nehme ihnen die gesetzliche Rente weg, sagte Pohl bei einer Parteiveranstaltung in Magdeburg. Es wäre schön, wenn die AfD nicht als die Partei in die Geschichte eingehe, die die gesetzliche Rente abschaffen wolle.

Der Thüringer AfD-Chef Höcke wirbt unterdessen für das in seiner Fraktion erarbeitete Rentenkonzept. Es sieht unter anderem einen Aufschlag nur für deutsche Staatsbürger vor.

Meuthen weist die Kritik an seiner Position zurück. Pohls schädliche und falsche Äußerungen seien eine „unheilvolle Mischung aus ökonomischer Inkompetenz, bemerkenswerter Infamie und einem Vulgärpopulismus“, der der Partei unwürdig sei.

Die AfD hatte ihren Parteitag zum Rentenkonzept im vorigen Jahr verschoben. Er soll jetzt Ende April nachgeholt werden. (se)

Quelle: zuerst.de vom 04.02.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Stellt Euch vor: Jeder spart schon als Lehrling oder schon nach der Geburt durch und mit seinen Eltern auf ein separates Konto bis zur Rente an! Da kommen einige hunderttausende Knocheten zusammen. Verzweiflung! Das reicht nicht. Der Unternehmer muß ja auch für Den/Ihn oder Frau einzahlen. Mit einer Million kann gerechnet werden. Was glaubt Ihr was die Haie in der Ver-regierung in Ihrer Unfähigkeit für Wahnsinnsanfälle bekommen um den Haufen Geld zu finden ohne das der Eigentümer Ihn verloren hat???
Der Meuthen ist ab sofort für mich; falls das stimmt, ein diplomiert ausgewiesener vermutlicher IdioXXX!
Stellt Euch die Erbschaften vor…!!! Die Rentenkasse ist unter einer Volksverbundenen und zum Volk vereidigte Regierung, als erdachtes System eines Kaisers gut erdacht!
Der Meuthen ist ab sofort-wie oben!!!
Wir wollen unseren alten Kaiser Wilhelm wieder haben-tara!

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Laß die doch erst mal das Konzept vorstellen !
Ich kann mir schon denken wohin die Reise gehen soll.
Hier sind betriebswirtschaftliche Aspekte zu beachten.
Durch den Bond sind wir ALLE Kleinbetriebe, frei gegeben zum absaugen durch die Eliten und sesselfurzenden Handlanger.

Ralf
4 Jahre zuvor

Der schlimmste Lohn, ist der leistungslose Lohn.
Warum fallen die Deutschen wie Raubtiere gegenseitig über sich her? – weil sie jeder Idiotie (auch Ideologie) wie Ratten auf den Leim kriechen und jede Lüge glauben-nicht wissen (Napoleon). Verbietet alle Parteien, beschlagnahmt ihr Vermögen, jagt ihre Köpfe aus dem Land und stellt den [Staat] vom Kopf wieder auf die Füße (zahllose Politiker haben es schon angedeutet). Dann wird wieder Frieden.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Ralf

Genauso sollte es gemacht werden ! Aber die breite Masse ist einfach noch zu blöde.

Baufutzi
Baufutzi
4 Jahre zuvor

Ich glaube der Meuthen denkt sich etwas dabei. Die Rentenkasse wird regelmäßig geplündert und vielleicht will er seine Landsleute vor weiter Ausplünderung schützen, bis wieder ein Normalzustand an der Tagesordnung ist. An die Staseve-Redaktion: Es weht eine Flagge auf der Hohenzollernburg, mit EU-Flagge auf dem Kopf und den preußischen Streifen, unten und oben? Will under „Chef“(Carl-Friedrich) uns etwas zukommen lassen?

Alexander Berg
4 Jahre zuvor

Mich selbst betrifft das Thema „Rente“ nicht mehr, da ich an meinem Geburtstag in 2016 dem Anrufer der „Deutschen Rentenversicherung“, der dringend eine Unterschrift von „mir“benötigte, mein Interesse an einem späteren Rentenbezug abgesagt. „Behalten Sie das Geld! Machen sie sich damit einen schönen Nachmittag! Ich habe mit der BRD abgeschlossen und will nichts von ihr!“ „Da habe ich aber jetzt ganz viel Papierkram!“ „ Ja, ich aber nicht.“

Dieser Beitrag ist nicht nur für die „betroffenen“ Systemteilnehmer gedacht und zum Weiter- und Umdenken sowieso.

Mittlerweile wird die „Rentenkasse“ mit zusätzlichen 100 Mrd. Euro gestützt, sonst würde wahrscheinlich gar nichts mehr funktionieren. Erst neulich hatte ich noch etwas von zwischen 60 bis 80 Mrd. Euro gehört. Nun denn.

Hat man erst einmal verstanden, dass der Generationenvertrag nach dem das Rentenmodell „funktioniert“ eine gesellschaftlich tolerierte Ausbeutung der nachfolgend Generationen durch die vorhergehenden ist. Erklärung: Man erarbeitet die Rentenbeiträge in der Regel nicht für die Rente, sondern man erarbeitet zunächst Rentenpunkte, die bei fälligem Anspruch in Geld umgerechnet werden.

Das bedeutet, dass das Geld während der Arbeitsphase zur Bezahlung der bereits anfallenden Rentenbezüge verwendet wird.
Hält man sich diesen Prozess vor Augen, so „nährt“ sich die ältere Gesellschaft von der Arbeit ihrer Nachkommenschaft. Schrecklich genug, handelt es sich hier um gesellschaftlich tolerierte, „freiwillige“ Versklavung.

Darüber hinaus, bezahlen Tätige mit der Berufsbezeichnung „Beamte“, nichts in die Rentenkasse ein.

„Für die Beamten werden dagegen keine zahlenmäßig definierten Beträge abgeführt. Die Umschichtung von (wirtschaftlichen) Beiträgen der aktiven Beamten zu Versorgungsbezügen der Pensionäre findet innerhalb des öffentlichen Haushalts des Dienstherrn statt. Statt Beiträge einzubehalten, zahlt der Dienstherr entsprechend geringere Bezüge aus (vgl. Beamte oder Arbeitnehmer, Schriftenreihe der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Bd. 6, 1996, S. 44 f.; BVerwGE 12, 284 ; amtl. Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes vom 19. November 1951, BTDrucks 2846, S. 35).“ (aus: BVerfG-Urteil: 2 BVL 17/99, 06.03.2002)

„Beamte“ (dazu: BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52, 2. Leitsatz: Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.), es sind Bedienstete mit „Eigenschaften von Beamten“, deshalb haben sie auch nur Dienstausweise, beziehen ihre Bezüge aus den öffentlichen Haushalten, die wiederum von Abgaben, Steuern und Neuverschuldungen finanziert werden, die wiederum von den arbeitenden Steuerzahlern durch Wertschöpfung erwirtschaftet werden.

Für die Zusammenhänge wird sich nicht wirklich interessiert, heißt es manchmal so schön: „Mich interessiert nur meine Pension/Rente. Der Rest ist mir egal.“ (Anmerkung: Zweimal hautnah erlebt.)

Da wunderte es mich zunächst nicht, dass auf einmal bereits mit Einkommensteuer (Einkommensteuergesetz mit Ausfertigungsdatum: 16.10.1934) belastete Einkünfte nochmals mit Einkommensteuer belegt werden. (Ich muss gerade lachen: vielleicht will man ja auch die Pensionskasse „entlasten“.) Es handelt sich hier um eine Doppelbesteuerung!

Dazu der Einführungstext zur Plus-Minus-Sendung: „Doppelbesteuerung von Renten: Ignorieren Finanzgerichte das Bundesverfassungsgericht?“ vom Mi, 16.01.2019, 21:55 Uhr: „- Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes werden Rentenbeiträge immer weniger besteuert. Gleichzeitig wird die Besteuerung der Renten nach und nach auf 100 Prozent angehoben. – Weil Absenkung und Anhebung unterschiedlich schnell verlaufen, werden Renten aus bereits versteuerten Einkommen nochmals versteuert. Diese Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig. – Für Betroffene ist es schwer und aufwendig sich zu wehren – und auch nicht immer aussichtsreich.“

Dazu einige Zitate aus der Urteilsbegründung des veröffentlichte Urteils (- 2 BVL 17/99) vom 06.03.2002 der Institution „Bundesverfassungsgericht“:

…Was bereits der Einkommensteuer unterlegen hat, darf nicht ein zweites Mal, also doppelt, besteuert werden. Eine „spätere“ steuerliche Erfassung einer Vermögensmehrung kommt dagegen in Betracht, wenn die Besteuerung zu einem – möglichen – früheren Zeitpunkt unterblieben ist oder „aufgeschoben“ wurde. (aus Absatz: 206, Seite 41/51)

Insbesondere lassen sich auch nicht etwa aus dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG sachliche Gründe für eine ungleiche Belastung ableiten. Unbeschadet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen des verfassungsrechtlichen Schutzes von Renten- und Versorgungsanwartschaften wäre es sinnwidrig, speziell aus Art. 14 GG im Vergleich mit Art. 33 Abs. 5 GG Rechtfertigungsgründe für eine unterschiedliche steuerliche Belastung der Berechtigten ableiten zu wollen. Alle wesentlichen steuerpflichtigen Einnahmen sind eigentumsrechtlich geschützt. Nicht der grundrechtliche Eigentumsschutz begründet bei den Sozialversicherungsrentnern eine mögliche Sperre für eine Steuerpflicht von Einnahmen, sondern ausschließlich das Verbot, solche Einnahmen einkommensteuerlich doppelt zu belasten. (Absatz: 229, Seite: 47/51)

Die Verfassungswidrigkeit des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG erfasst die Vorschrift in den jeweils geltenden Fassungen. (Absatz: 235, Seite 48/51)

Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung nach § 78 BVerfGG oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit oder, gleich bedeutend, die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG). (Absatz: 236, Seite 48/51)

Darüber hinaus lohnt es sich auch einen Blick in die Finanzgerichtsordnung (FGO) Artikel 1 zu werfen (Ein Finanzgerichtsgesetz – was der „Ordnung“ vorgeht, konnte ich jetzt nicht wirklich finden): „Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.“

Und kurz vor Schluss: „Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger (nicht zwischen Bund und Ländern; Rn.3a zu Art. 104 a) wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301).“ Aus: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland /Kommentare, 9. Auflage, Beck Verlag, Jarass/Pieroth. Auf Seite 1016 (Allgemeines zu Art, 105-108), 1. Systematik unter 2″

Dadurch, dass sich über Steuern und Abgaben am „Eigentum“ (Ich spreche hier lediglich aus klassischer Sicht des Systems, da es im Naturrecht kein Eigentum und Besitz gibt.) „beteiligt“ wird, entsteht eine Art gegenseitige Ab- und Ausgrenzung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.