Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Schweden: Rentnerin wird wegen Kommentars zum Free Times-Artikel verurteilt

Veröffentlicht am 9. Februar 2020 um 9:27 Uhr

RECHT & GESETZ. Eine Frau in den Siebzigern wurde zu Geldstrafen in Höhe von 12.000 SEK verurteilt. Dies liegt daran, dass sie einen Artikel in der Free Times über einen Somali kommentierte, der glaubt, dass es sein Recht ist, schwedische Frauen zu vergewaltigen.

Der aktuelle Artikel der Free Times trägt den Titel „Hassan: ‚Schwedische Frauen zu ficken ist mein Recht‘ – wieder keine Vertreibung“.

Der Artikel handelt von dem Somalier Hassan, der nach seiner Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung und mehrerer Sexualverbrechen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Schweden erhalten hatte. Dann griff er neue Opfer sexuell an, während er lautstark prahlte, es sei sein „Recht“, schwedische Frauen zu „ficken“, ohne aus Schweden ausgewiesen zu werden.

Die Frau, die 70 Jahre alt ist und in der Gemeinde Håbo lebt, kommentierte den Artikel in einem Beitrag in der Facebook-Gruppe „Vafan, klar, dass wir am Nationalfeiertag 2018 die Nationalhymne singen sollten“.

„Somalis hassen Frauen. Dann gibt es Familien mit Kindern und kranken Einwanderern, die unsere Sprache studiert-studiert gelernt haben. „Dies ist nicht mehr so ​​viel Elend in Schweden – Sie erkennen nicht, dass Schweden rein nett und ruhig ist. Jemand schrieb, dass Schweden noch nie sicherer war. Wo ist er irgendwo?“

Der Posten sei „Ärger gegen die Volksgruppe“, so die Kammerstaatsanwaltschaft Elin Blank, die die Strafverfolgung der Rentnerin fortsetzte.

Im Bezirksgericht Uppsala wurde die Frau jedoch mit der Begründung freigesprochen, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen konnte, dass es wirklich die Frau war, die die verbotene Stelle schrieb.

Der High Court fällt jedoch ein anderes Urteil und beurteilt die Rentnerin nach ihrer Ablehnung. Die Strafe war ein Bußgeld von 80 SEK pro Tag in Höhe von 150 SEK, dh ein Bußgeld von insgesamt 12 000 SEK.

An der Entscheidung im Berufungsgericht Svea nahmen das Berufungsgericht Johan Arvidsson und Pernilla Svärd sowie das stellvertretende Mitglied Eva Bloch (Referentin) teil.

Quelle: friatider.se vom 09.02.2020


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