Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Weiter Streit um Vollverschleierung: Baden-Württembergs Kultusministerin will Gesetz gegen den Schleier

09. Februar 2020

KULTUR & GESELLSCHAFT

Stuttgart. Nach einem Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zur Vollverschleierung einer Berufsschülerin hat die baden-württembergische Kultusministerin Eisenmann (CDU) jetzt Änderungen im Schulgesetz ihres Landes angekündigt. Sie werde nun „zügig eine gesetzliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot“ von Gesichtsschleiern wie dem Niqab schaffen, teilte die Ministerin mit.

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte am Montag im Fall einer 16jährigen entschieden, daß die Behörden ihr die Unterrichtsteilnahme in einem Niqab nicht verbieten können. Für derartige Eingriffe in die Religionsfreiheit seien eindeutige gesetzliche Regelungen im Schulgesetz erforderlich, die es bislang in Hamburg nicht gebe. Der rot-grüne Hamburger Senat kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, das Schulgesetz der Hansestadt zu ändern, um eine Vollverschleierung verbieten zu können.

Eisenmann verwies in Stuttgart darauf, daß das Hamburger Urteil insgesamt deutlich mache, daß aus Gründen der Rechtssicherheit eine gesetzliche Grundlage für Verbote notwendig sei. Aus diesem Grund solle das Schulgesetz schnell angepaßt werden.

Auch die Grünen, die in Baden-Württemberg als der größere Koalitionspartner mit der CDU regieren, lehnen eine Vollverschleierung in Schulen strikt ab. Und Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer erklärte grundsätzlich: „Burka und Niqab haben in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz.“ (rk)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 09.02.2020


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