Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Seehofer erlässt Verordnung zum Abkassieren der Bürger durch die Bundespolizei

Horst Seehofer

Berlin (ADN) – Am 02.09.2019 hat der Bundesinnenminister, Horst Seehofer (CSU), eine Besondere Gebührenordnung für die Bundespolizei erlassen. Es wird neuerdings doppelt abkassiert.

Der Steuerzahler, der die Bundespolizei, das Innenministerium, alle Liegenschaften für Sicherheit bereits bezahlt, wird jetzt neuerdings bei nicht durch ihn veranlassten Dienstleistungen derselbigen abkassiert.

Man nehme mal an, eine angemeldete Demonstration. Dort werden die Personalien durch die Bundespolizei festgestellt. So erhält jeder von den festgestellten Teilnehmern eine Rechnung für diese Dienstleistung.

So kostet beispielsweise eine Ausweiskontrolle, die gar nicht durch den Bürger veranlasst wird, 53,75 Euro. Wird jemand aus welchen Gründen auch immer in Gewahrsam genommen, kostet dies pro angefangene Viertelstunde 6,51 Euro zuzüglich einer einmaligen Gebühr für den Gewahrsam von 74,15 Euro.

Das Irrenhaus Deutschland wird immer verrückter. Die Abkassiermentalität desselben auch. Nachfolgend die neue Abkassiermethode zum selber nachlesen:

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI – BMIBGebV)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.02.2020


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