EINMAL ZU VIEL GETEILT: 2400 Euro wegen Facebook-Klick … … anfangs waren es sogar 5400 Euro

 

Rentner Peter N. wurde verurteilt, weil er einen Haftbefehl auf Facebook weiter verteilte

Rentner Peter N. wurde verurteilt, weil er einen Haftbefehl auf Facebook weiter verteilteFoto: Rainer Fromm
Artikel von: OLIVER GROTHMANN UND JAKOB MELL veröffentlicht am 

Rosenheim – Peter N. (66) ist ziemlich verzweifelt – und bald fast pleite: Der Landschaftsgärtner soll 5400 Euro Strafe zahlen, weil er auf Facebook einen Haftbefehl teilte.

Nicht irgendeinen, sondern einen, den 2018 das ganze Land bewegte.

Rückblick: Daniel H. war in der Nacht zum 26. August 2018 in Chemnitz erstochen worden. Von zwei Flüchtlingen. Danach kam es in der Stadt zu Demonstrationen (BILD berichtete).

Im Zuge der Ermittlungen um Daniel Hilligs Tod hatte ein Justizwachtmeister eine Fotografie des Haftbefehls an die rechtsextreme Ortspartei „Pro Chemnitz“ geschickt, die das Foto wiederum bei Facebook teilte.

Dieser Post wurde in den sozialen Netzwerken geteilt – auch von Rentner Peter N. ABER: Das ist eine Straftat – nämlich eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen! Dafür bekam er einen satten Strafbefehl über 5400 Euro. Der Landschaftsgärtner legte Einspruch ein.

„Ich bin frisch in Rente, wenn ich verurteilt werde, bin ich pleite“, sagt er verzweifelt. Zur Richterin sagte er: „Ich habe das nicht bewusst geteilt.“

Außerdem habe der frühere Landschaftsgärtner nicht gewusst, dass so etwas strafbar sei. Die Richterin hatte ein Einsehen, reduzierte die Strafe auf 2400 Euro. Immerhin …

Für Peter N. bricht trotzdem eine Welt zusammen. „Ich bin am Ende. Ich habe das Foto nicht bewusst geteilt. Wahnsinn, wie ein Mausklick einen in den Ruin treiben kann.“

Neben der Geldstrafe muss der Rentner noch die Rechtsanwalts und Gerichtskosten tragen. Das war ein ziemlich teurer Klick auf Facebook …

Quelle: Bild-online vom 28.02.2020


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Auf dem hoch amtlichen Schriftstück ist doch kein Hinweis dass er nicht veröffentlicht werden darf. Eine öffentliche Verhandlung ist öffentlich und die Teilnehmer, wie gewünschte Gäste kann man öffentlich einladen.
Gerechtigkeit muß sein. Der die Tür an der Moschee in Dresden mit seinem Sprengkörper leicht schwärzte, hat fast zehn Jahre bekommen. Die das AfD Büro in Leipzig mit fast einen Kilo Sprengstoff zerlegten haben Bewährung bekommen.
Anbei! Nichts gewusst…Nützt in der BRiD vor „Gericht“ nur etwas wenn Du Milliarden veruntreust hast!