In Deutschland sollen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten verhindert werden.
Wegen des Corona-Virus erließ das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn deshalb eine Allgemeine Anordnung. Danach dürfen Pharma-Großhändler bestimmte Medikamente nur noch in begrenzten Mengen an Apotheken liefern. Es gebe aktuell verstärkt eine übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln, die zu einer Ungleichverteilung führe, hieß es zur Begründung.
Quelle: Deutschlandfunk vom 21.03.2020