Covid-19: Berliner Gericht bestätigt Gottesdienstverbot

Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (imago / STPP)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (imago / STPP)

Wegen der Corona-Pandemie bleiben öffentliche Gottesdienste in Berlin verboten.

Das Oberverwaltungsgericht lehnte am Abend den Eilantrag eines religiösen Vereins ab, der gegen das Verbot vorgehen wollte. Der Verein wollte an Ostern Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen feiern. Die derzeitige Bestimmung bedeute zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit, urteilten die Richter. Dieser sei jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung gerechtfertigt. Zuvor hatten mehrere Gerichte in Hessen und Baden-Württemberg entschieden, dass das Gottesdienstverbot rechtens ist.

Heute fällt der bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil über das Gottesdienstverbot im Freistaat.

Quelle: Deutschlandfunk vom 09.04.2020


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