Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine in München untersagte Kundgebung im Eilverfahren doch noch zu genehmigen.
Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde seien zwar offen, heißt es in einem am Abend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Auch betonten die Richter die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung und das demokratische Gemeinwesen. Das bayerische Versammlungsverbot aber diene dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Deshalb müsse das Interesse des Klägers an der Durchführung der Kundgebung fürs Erste zurücktreten. Der Mann hatte eine dreistündige Versammlung mit maximal zehn Leuten am Isarufer angemeldet. Das Thema sollte lauten: „Versammlungsfreiheit auch während der Corona-Krise schützen“. Die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung hatten ihm die Behörden verweigert.
Begründet wurde dies unter anderem mit der Befürchtung, dass es nicht bei zehn Teilnehmern bleiben würde und sich etwa auch Schaulustige oder Gegendemonstranten einfinden könnten.
(Az. 1 BvQ 29/20)
Quelle: Deutschlandfunk vom 10.04.2020