Anschlag auf Asylheim: Brandstifter von Meißen zu Haftstrafen verurteilt

Geplante Asylbewerberunterkunft in Meißen (Archiv)

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Geplante Asylbewerberunterkunft in Meißen (Archiv)

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Das Landgericht Dresden hat zwei Angeklagte zu je drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Männer hatten ein geplantes Flüchtlingsheim in Meißen in Brand gesteckt.

Nach einem Brandanschlag auf eine noch unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Meißen müssen zwei Männer ins Gefängnis. Das Landgericht Dresden verhängte jeweils Strafen von drei Jahren und acht Monaten Haft.

Die Richter sprachen die 38 und 41 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer habe das ausländerfeindliche Motiv der Männer als strafverschärfend gewertet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Vorsitzende Richterin nannte Tat und Verfahren bedrückend und erschreckend. „Sie sind nicht irgendwelche Kriminelle, sondern normale Bürger, die in geordneten familiären Verhältnissen leben, Wohnung, Arbeit und Kinder haben“, sagte sie.

Die Brandstifter waren in der Nacht zum 28. Juni 2015 in ein als Flüchtlingsheim vorgesehenes Mehrfamilienhaus eingedrungen und hatten eine Wohnung angezündet. Am Gebäude, das erst kurz zuvor saniert worden war, entstand ein Schaden in Höhe von rund 165.000 Euro.

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Gericht nimmt Angeklagten Reue nicht ab

Ein Übergreifen des Feuers auf die beiden angrenzenden bewohnten Mehrfamilienhäuser habe aufgrund des schnellen Eingreifens der Feuerwehr verhindert werden können, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Deshalb seien die Angeklagten nur der vorsätzlichen, nicht aber der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen worden.

Zu Prozessbeginn hatten die beiden Männer ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Dass die Beschuldigten nach dem Vorfall bedrückt gewesen seien, nahm die Kammer ihnen allerdings nicht ab. Sie hätten sich in der Brandnacht mit anderen gefilmt, während im Hintergrund die Löscharbeiten liefen – und dabei gesungen: „Einer geht noch, ein Asylant geht noch rein.“

Beide Männer hatten berichtet, dass am Tatabend bei einer Grillparty über Asylpolitik diskutiert und reichlich Alkohol getrunken worden sei. Nach Auffassung des Gerichts waren die Männer dadurch zwar enthemmt, aber nicht in ihrer Einsichtsfähigkeit beeinträchtigt. Sie hätten sich absichtlich unauffällige Kleidung angezogen und Benzin aus einem Moped in eine Weinflasche als Brandbeschleuniger abgezapft.

Nachdem ein erster Versuch scheiterte, holten die Brandstifter erneut ein Benzin-Öl-Gemisch, übergossen die Matratzen in einer Wohnung in der ersten Etage und zündeten sie an. Die Wohnung brannte komplett aus.


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Das Gericht zeigte sich zudem davon überzeugt, dass die Angeklagten knapp zwei Monate nach dem Brandanschlag erneut in das Gebäude eingedrungen sind – es als Unterkunft für Asylsuchende endgültig unbrauchbar zu machen.

wit/dpa

Quelle: Spiegel-online vom 28.04.2016

 

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