Wenn die Polizei vermutet, dass du zu dritt in deiner Wohnung bist, ist das angeblich „Gefahr im Verzug“. Die dürfen dann jederzeit rein. Und wenn die Polizei vermutet, du bist zu dritt in deiner Wohnung und du machst nicht auf, dürfen die erst recht rein.
(Quelle)
Quelle: journalistenwatch.com vom 15.04.2020