Gottesdienste dürfen in der Coronavirus-Krise nicht generell verboten werden.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Es erklärte am Mittwochabend in Karlsruhe, Gottesdienstverbote stellten einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Daher müsse es im Einzelfall möglich sein, nach eingehender Prüfung eine Ausnahme-Genehmigung zu bekommen. Voraussetzung sei, dass es Schutzkonzepte gebe und diese eingehalten würden.
Die zweite Kammer des Ersten Senats gab mit ihrer Entscheidung dem Eilantrag eines muslimischen Vereins aus Niedersachsen statt. Er hatte argumentiert, beim Freitagsgebet in einer Moschee könnten die gleichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden wie in Geschäften.
Quelle: Deutschlandfunk vom 30.04.2020
Götzendienst darf weiter gehen! Die Angst vor Zeus, daß der DENEN eine mit der Faust verpasst ist riesig. Immer dieses unsichtbare wird Milliarden von „Menschen“, die dumm wie Lebertran sind und es auch so schmeckt, strafverklickert. UND die fressen das!!!
Sind denn die Feuerwehren auf das Geräusch geschult worden was von Türmen gejXXXt wird? Nicht das die denken es ist Alarm und rücken aus!
Für uns hat das, wie der Kaiser sagte; Spitzbuben…, nicht das Götzengelage mit Lamm freigegeben!
Lasst doch die Deppen sich gegenseitig anstecken wenn sie meinen in die Kirche rennen zu müssen.