Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Mitarbeiter wehrt sich gegen Verbot – Firma verbietet gläubigem Muslim das Beten während der Arbeitszeit

Ein Mitarbeiter eines Industrieunternehmens wehrt sich gegen ein Bet-Verbot im Heizungskeller. (Symbolbild).

Ein Unternehmen hat einem streng gläubigen Muslim verboten, seine Tätigkeit täglich bis zu fünfmal zu unterbrechen, um zu beten. Der Mann klagt.

  • Mann betet in seinen Pausen im Heizungskeller
  • Als ihm das Unternehmen das Beten verbietet, klagt der Arbeitnehmer
  • Die Firma führt Brandschutz als Grund an

Lüdenscheid – Ein Maschineneinrichter hat ein Unternehmen aus Lüdenscheid (NRW) verklagt, das ihm die fünfminütigen bezahlten Arbeitsunterbrechungen verwehrt. Als Kämpfer für die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz steigt der Hagener Rechtsanwalt Ingo Theissen-Graf Schweinitz in den Ring.

 

Auch ein Wirtschaftsbetrieb sei kein religionsfreier Raum, an dem man die Religion „an der Eintrittspforte des Unternehmens abgibt“, so der Jurist. Der aktuelle Rechtsstreit hat eine Vorgeschichte. Seit 2013 arbeitet der fromme Mann bei der Firma, die an dem Standort 70 Mitarbeiter beschäftigt.

Beten verboten: Mann durfte täglich im Heizungsraum beten – bis zur Kündigung

Es sei ihm stets gestattet worden, seine rituellen Gebete während der Arbeitszeit in der Abgeschiedenheit eines Heizungsraums durchzuführen, argumentiert der Rechtsanwalt. Doch nach zwei Abmahnungen wegen angeblicher Verfehlungen sei seinem Mandanten 2019 gekündigt worden. Der klagte auf Weiterbeschäftigung.

Nach einem gerichtlichen Vergleich durfte der Kläger zwar in der Firma bleiben. Die Erlaubnis, seinen Arbeitsplatz für Gebete zu verlassen, widerrief die Unternehmensleitung jedoch.

Arbeitgeber aus MK begründet das Gebetsverbot mit technischen Problemen

Laura-Michelle Körner, Rechtsanwältin des Arbeitgeberverbandes, begründet das Verbot vor dem Arbeitsgericht mit technischen Problemen. Bei einer Betriebsbegehung habe die Feuerwehr den Gebetsteppich des gläubigen Mitarbeiters im Heizungsraum entdeckt – und moniert, dort dürften keine brennbaren Stoffe gelagert werden.

Vorschlag des Richters: Mitarbeiter soll Teppich wieder mitnehmen

Das Angebot, die Gebete nur noch in den Pausen und dann im Pausenraum der Belegschaft zu sprechen, habe der Mitarbeiter abgelehnt. Arbeitsrichter Timo Mohr unterbreitet einen Vergleichsvorschlag: Der Kläger könne ja unbezahlte Pausen nehmen und seinen Teppich nach dem Gebet aus dem Heizungsraum mitnehmen.

Die Parteien haben nun bis zum 18. August Zeit zur Beratung. Das erscheint unproblematisch. Denn der fromme Mitarbeiter ist schon seit Juni vergangenen Jahres arbeitsunfähig. Ende offen.

Das Kontaktverbot gilt auch während des Ramadans.

Quelle: come-on.de vom 12.05.2020 


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