Ungarn hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unterbringung von Asylbewerbern zurückgewiesen.
Die ungarische Gesetzeslage und Praxis entsprächen internationalem Recht, erklärte Justizministerin Varga. Der EuGH hatte die Aufnahme von Asylbewerbern ohne Einzelfallprüfung im Containerlager Röszke als rechtswidrige „Haft“ bewertet. Die Justizministerin sagte weiter dazu, die vier Migranten, um deren Fall es vor dem Europäischen Gerichtshof ging, hätten die Transitzone jederzeit in Richtung Serbien verlassen können. Serbien lehnte es jedoch ab, die aus dem Iran und Afghanistan stammenden Asylbewerber zurückzunehmen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 15.05.2020