Causa „Kalbitz“ – Meuthens größtes Eigentor?

Foto: Imago
 

Für den AfD-Bundesvorstand wird es in Sachen Kalbitz-Parteiausschluß offenbar eng: Der Aufnahmeantrag, der beweisen soll, daß der geschasste Brandenburger Landes- und Fraktionschef seine angeblichen Mitgliedschaft in der „Heimattreue Deutschen Jugend“ (HDJ) sowie bei den Republikanern in den 90er Jahren vorsätzlich verschwiegen habe, ist spurlos verschwunden.

Ohne den Mitgliedsantrag, den es laut Tagesspiegel-Informationen nicht in Papierform gibt, lassen sich die u.a. von AfD-Chef Jörg Meuthen erhobenen Vorwürfe kaum überprüfen.

Laut Tagesspiegel soll Andreas Kalbitz im März 2013, nur wenige Wochen nach Gründung der AfD, seine Mitgliedschaft in der Partei online beantragt haben. Die Daten zu „Mitglied Nummer 567 sind inzwischen verschollen“, berichtet das Blatt.

Der Ex-Landes-und Fraktionschef Kalbitz, der bei den Wahlen im September vergangenen Jahres in Brandenburg satte 23,5 Prozent für die AfD einfuhr, gibt sich derweil kämpferisch: Der 47-Jährige will gegen den knappen, von Parteichef Jörg Meuthen forcierten, Vorstandsbeschluss juristisch vorgehen – vermutlich nicht nur vor dem Bundesschiedsgericht der Partei. Darüber hinaus klagt er auch auf Auskünfte beim Bundesverfassungsschutz, der in einem Gutachten vom März erklärt hatte, Kalbitz habe nicht nur – wie bereits bekannt – HDJ-Lager besucht, sondern stehe auch auf einer HDJ-Mitgliederliste. Nach eigenen Angaben könnte er durchaus auf einer Interessenten- und Kontaktliste der inzwischen verbotenen HDJ-Organisation gestanden haben, sei aber kein Mitglied gewesen, so Kalbitz.

Die Aktenlage gegen das nun ehemalige AfD-Mitglied ist wegen des fehlenden Beweis-Antrags dünn, das weiß nicht nur Parteivize und Co-Fraktionschefin im Bundestag Alice Weidel. Sie hatte nach dem Vorstandsbeschluss erklärt, das Verfahren sei „juristisch höchst angreifbar“. Auch AfD-Fraktionschef Alexander Gauland glaubt nicht daran, dass der Beschluss juristisch Bestand haben wird.

Deshalb präsentiert nun der unter erheblichem Erklärungsdruck geratende Bundesvorstand um den „Nazi-Jäger“ Meuthen zwei Kronzeugen, die das Formular gesehen haben wollen und dies auch wenn nötig unter Eid aussagen sollen. Eine Erklärung an Eides statt wäre justiziabel, eine falsche Erklärung eine Straftat.

Die beiden von Meuthen angegebenen Augenzeugen, intern als Kalbitz-Gegner bekannt, sollen nicht die einzigen sein, die sich an die Angaben, die Kalbitz bei der Bildung seines Kreisverbandes und bei der Kandidatenaufstellung für die Landtagswahl 2014 gemacht haben soll, erinnern wollen.

Aber schon werden erste Zweifel an den beiden Zeugen laut: Bei einem scheint unklar, ob er damals überhaupt in Brandenburg war und den Mitgliedsantrag gesehen haben kann, so der Tagesspiegel. Zu dem Zeitpunkt soll es auch noch keine Aufnahmegespräche mitsamt Protokoll gegeben haben.Andreas Kalbitz argumentiert, dass es die Unvereinbarkeitsliste der Partei bei seinem Eintritt im März 2013 noch gar nicht gab.

Für Jörg Meuthen und seine Anhänger, die mit den Säuberungen innerhalb der Partei offenbar glauben, im Westen als eine Art Werte-Union erfolgreicher als bisher bei Wahlen abzuschließen, könnte sich sein noch bejubelter Schachzug unter diesen Umständen schnell zum grandiosen Eigentor entwickeln. In jedem Fall schadet die Zerreißprobe der AfD insgesamt und wird sie auch nicht aus den Fängen des merklichen Verfassungsschutzes befreien. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 18.05.2020 


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