Prüfung beendet – Landesdirektion hat über Einsprüche zur OBM-Wahl in Leipzig entschieden

Jetzt ist es amtlich: Burkhard Jung, links seine Frau Ayleena, hat die OBM-Wahl 2020 in Leipzig gewonnen, darf seine dritte Amtszeit antreten.

Pro forma war Burkhard Jung die ganzen letzten Wochen nur provisorisch im Amt – weil er der noch amtierende Oberbürgermeister Leipzigs war. Nunmehr steht endgültig fest: Er ist auch der gewählte Leipziger Oberbürgermeister.

Denn die Landesdirektion Sachsen teilte am Dienstag mit, sie habe die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Leipzig vom 1. März 2020 nunmehr für gültig erklärt. Die Stadt habe einen entsprechenden positiven Wahlprüfungsbescheid erhalten. „Der Amtsinhaber Burkhard Jung kann damit nun offiziell seine dritte Amtszeit als Stadtoberhaupt antreten“, stellte die Landesdirektion Sachsen fest.

“Keine relevanten Verstöße“: Wie die Behörde mitteilte, habe sie die Wahlunterlagen vom ersten Wahlgang am 18. Februar und die vom zweiten Wahlgang wegen der Corona-Pandemie mit Verzögerung am 6. Mai begutachtet. „Dabei konnten keine relevanten Verstöße gegen die Wahlgrundsätze festgestellt werden“, heißt es in einer Erklärung. Der erste Wahlgang hatte am 2. Februar stattgefunden, der zweite am 1. März. Die Landesdirektion habe zudem über zwölf eingegangene Wahleinsprüche entschieden. „Alle Einsprüche waren entweder als unzulässig oder als unbegründet zurückzuweisen“, sie die Behörde.

Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 19.05.2020 


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