Mehrheit der Deutschen freut sich, wenn teile der US-Besatzungstruppen Deutschland verlassen – Bundesregierung jammert

Während die Mehrheit aller Deutschen sich freut, wenn die USA nach 75 Jahren einen Teilabzug ihrer US-Besatzungstruppen vornimmt, jammert die Bundesregierung. So bringt der Deutschlandfunk heute einen Artikel über die ohne Vorwarnung getroffene Bundesregierung:

US-Truppenabzug: Transatlantik-Koordinator warnt vor Folgen

Große grau angestrichene Transportflugzeuge der US-Luftwaffe stehen auf dem Militärflugplatz in Ramstein (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
Transportflugzeuge der US-Luftwaffe stehen auf dem Militärflugplatz in Ramstein (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)

Der Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Beyer, hat vor den Folgen eines Abzugs großer Teile der US-Soldaten aus Deutschland gewarnt.

Damit werde von Präsident Trump die Schwächung des Westens vorangetrieben, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. Grundpfeiler transatlantischer Überzeugungen, Werte und die Sicherheitsarchitektur würden ins Wanken gebracht. Das sei völlig inakzeptabel, insbesondere, weil niemand in Washington es für nötig erachte, den Nato-Partner Deutschland darüber zu informieren.

Medienberichten zufolge planen die Vereinigten Staaten den Abzug von 9.500 ihrer 34.500 in Deutschland stationierten Soldaten. Für die Angaben gibt es bislang allerdings keine offizielle Bestätigung der US-Regierung.

Soweit der Deutschlandfunk. Fakt ist ein ganz anderer. Die USA können hier schalten und walten wie sie es für richtig erachten. Deutschland und Japan sind bis heute nicht souverän. 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges bestehen immer noch keine Friedensverträge. Dies betonte erst jüngst der Berater der russischen Regierung und Politikwissenschaftler Alexej Fenenko in einem Beitrag auf RT Deutsch.

Die Nato und das Grundgesetz wurden im Rahmen einer Kriegslist nach Artikel 24 der Haager Landkriegsordnung Deutschland übergestülpt. Durch Umerziehung bei der Bildung und Fixierung auf das Grundgesetz sind die Deutschen solange in der Kriegslist gefangen, bis sie diese durchschauen oder die Besatzer diese auflösen und endlich Frieden schliessen. Diese Problematik betrifft auch Österreich, da dieses am 08.05.1945 zu Deutschland gehörte und ebenfalls bis heute nicht souverän ist. Ein Friedensschluss kann nur erfolgen auf Augenhöhe aller Partner die diesen Friedensvertrag verhandeln.

Voraussetzung dafür wäre, dass die Deutsche Bevölkerung (Deutschland, Österreich) eine Volksabstimmung nach Artikel 73 der Weimarer Verfassung vornehmen, um die Verhandlungsdelegationen zu wählen, die dann als gleichberechtigte Partner die Friedensverhandlungen mit den Siegermächten führen, um endlich den Zweiten Weltkrieg abzuschliessen. Ein ähnliches Prozedere müsste mit Japan durchgeführt werden. Dann hätte sich das Kriegsbündnis UNO (Vereinte Nationen) erfüllt und wäre erledigt. Der Völkerbund, der 1946 in Paris auf Eis gelegt wurde, könnte seine Aufgaben wieder wahrnehmen. Deutschland und Japan müssten diesem wieder beitreten.  Zur Erinnerung Deutschland hat den Völkerbund durch eine Volksabstimmung am 12. November 1933 verlassen. 95,1 Prozent der Deutschen stimmten damals für den Austritt.

Quelle: Deutschlandfunk und Nachrichtenagentur ADN vom 08.06.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Was sind schon die paar Hansel die heim fliegen. Der Grossteil ist immer noch da und kostet unser Geld.

Horst Gohla
3 Jahre zuvor

Ich vrstehe nicht, warum Sie einen Friedensvertrag aufgrund der Weimarer Gesetzgebung anstreben, wo doch selbst diese bereits als Besatzungsrecht zu betrachten ist. Warum streben Sie nicht wie andere auch einen Friedensvertrag aufgrund der Verfassung von 1871 an?

Horst Gohla
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Hallo Herr Frühwald,
sagen Sie mir doch bitte, wer die Verfassung von 1871 aufgehoben hat. Sie wissen doch auch, dass das nur der Souverän machen kann. Und der Souverän hat weder die Verfassung von 1871 aufgehoben noch über eine neue Weimarer Verfassung abgestimmt. Mir ist schon klar, dass die Weimarer Verfassung Ausfluss aus dem Versailler Vertrag ist. Das ist auch der Grund, warum ich die Weimarer Verfassung als Besatzungsrecht bezeichnet habe. Völkerrecht hin oder her. Wenn ein Vertrag unter Zwang zustande kommt, ist das Nötigung und kein Vertrag. Daher muss dieser Vertrag revidiert werden. Er muss es vor allem auch deshalb, weil die Verfassung von 1871 nie ihre Gültigkeit verloren hat. Wieso bestehen Sie dennoch auf der Weimarer Verfassung?!
Freundl. Grüße

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Die deutschen Völker haben am 12.11.1933 eine Volksabstimmung durchgeführt und den Versailler Vertrag durch den Austritt aus dem Völkerbund außer Kraft gesetzt.“

Dadurch wurde der Versailler Vertrag aber nicht unwirksam, denn der trat ja schon 1920 in Kraft, während Deutschland erst 1926 Mitglied im Völkerbund geworden war. Noch 1938 wurde in Lausanne ein Abkommen über die Beendigung der deutschen Reparationszahlungen geschlossen, die auf der Grundlage des Vertrages geleistet werden mussten.

Der Versailler Vertrag wurde nie förmlich aufgehoben. Er wurde durch die tatsächliche Entwicklung irrelevant, und niemand versuchte je, ihn wieder zum Leben zu bringen. Schon alleine wegen seiner Grenzfestlegungen würde er der heutigen völkerrechtlichen Realität widersprechen.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Richtig aber durch die Volksabstimmung wurde völkerrechtlich die Nichtakzeptanz vollzogen. “

Volksabstimmungen sind völkerrechtlich ohne jede Bedeutung. Als frei kann man gerade diese Abstimmung sicher nicht bezeichnen. Der Vertrag galt natürlich fort (welchen Sinn hätte sonst das Lausanner Abkommen gehabt), auch wenn die deutsche Regierung immer wieder dagegen verstieß. Am Ende trat er zwar nicht formal, aber de facto wegen Wirkungslosigkeit außer Kraft.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Im Übrigen wurde … [die Weimarer Verfassung] zuletzt völkerrechtlich angewandt im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof Bundesrepublik Deutschland gegen Italien und Griechenland am 03.02.2012.“

Das Urteil ist mir bekannt, aber von der Weimarer Verfassung kann ich da nirgends etwas finden. Verfassungen gehören sowieso nicht zum Völkerrecht. Sie sind rein nationales Recht.

Zutreffend ist aber, dass die Weimarer Verfassung nichts mit dem Vertrag von Versailles zu tun hatte. Sie wurde notwendig, weil das Kaiserreich zusammengebrochen war. Ohne Kaiser funktionierte das alles nicht mehr so gut.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Maßgeblich ist, was im Urteil steht. Da wird die Weimarer Verfassung nirgends erwähnt. Wie schon oben gesagt sind ja nationale Verfassungen auch nicht Teil des Völkerrechts. Sie binden kein anderes Land.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Möglicherweise war Deutschland nicht mehr an den Völkerbund gebunden, aber der Versailler Vertrag bestand fort. Denn in dem stand nichts davon, dass Deutschland Mitglied im Völkerbund sein müsse. War es ja auch bis 1926 nicht.

Wie schon gesagt: warum hätte man 1938 eine Vereinbarung über die Beendigung der Reparationen schließen sollen, wenn der Vertrag, aus dem diese folgten, doch schon lange nicht mehr existierte?

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Der Vertrag bestand fort. “
Schön, dass wir uns darüber einig sind.

„Hitler hat aber die Zahlungen und Tilgungen bereits 1933 eingestellt.“
Sah aber offenbar dennoch die Pflicht, das zu tun, denn welchen Sinn hätte sonst das Lausanner Abkommen gehabt.

„Erst die Bundesrepublik Deutschland hat die Zahlungen wieder aufgenommen, … “
Es wurden nach Lausanne nie wieder Reparationen gezahlt. Die Zahlungen der Bundesrepublik hatten eine völlig andere Rechtsgrundlage, nämlich die Ablösung der Altschulden nach dem Londoner Schuldenabkommen.

„… obwohl diese nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. “
Stimmt, sie ist staatsrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich. Daher musste sie auch für dessen Schulden geradestehen.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Italien und Griechenland können nicht auf die Bundesrepublik Deutschland zugreifen, weil sie nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. “

Ist sie auch nicht. Die Bundesrepublik ist staatsrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich. Das ist Gesetz. Und im Urteil des IGH wird auch nichts anderes gesagt. Dass italienische (oder griechische) Gerichte keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen Deutschland durchsetzen können, liegt an der Staatenimmunität. Das ist ein allgemeiner Völkerrechtsgrundsatz, der mit Deutschland speziell gar nichts zu tun hat.

Und bitte tu mir den Gefallen, wenn du aus dem IGH-Urteil zitierst, auch die genaue Fundstelle anzugeben.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

„Sie wissen das Sie Recht haben und ich weis dass ich Recht habe. Wie sagte der alte Fritz bereits: Jeder muss nach seiner Facon selig werden.“

Wer will denn hier selig werden. Ich lasse mich gerne überzeugen. Aber ich hätte gerne Belege Belege Belege. Nicht nur „hör dir das mal an“. Schriftlich, genaue Fundstelle und bei längeren Texten Absatz- oder Randnummer o. ä. So macht man das.

Horst Gohla
3 Jahre zuvor

O.k., ich hab Sie so verstanden, dass die Weimarer Verfassung durch eine vom Deutschen Volk gewählte Verfassungsgebende Versammlung legitimiert ist. Aber die Frage, die sich mir stellt ist schon, war das Deutsche Volk überhaupt berechtigt, als Souverän dafür aufzutreten. Es gibt Zweifel an der Korrektheit der Abdankungsurkunde des Kaisers. D.h., der Kaiser war über die vermeintliche Abdankung hinaus der oberste Souverän. Auch hat er zu keinem Zeitpunkt die vorherige Verfassung v. 1871 außer Kraft gesetzt. D.h., da die Verfassung nicht vom Souverän beendet wurde, müsste sie doch noch gültig sein!

Horst Gohla
3 Jahre zuvor

Könnten die Alliierten die Verfassung von 1871 wieder in Kraft setzen?

Det
Det
3 Jahre zuvor

Die Alliierten können weder die Verfassung von 1871 in Kraft setzen,
noch war der Kaiser der Souverän.
Nach der 1871 Verfassung war der Adel der Souverän; die hatten also das
letzte Wort und nach der Weimarer ist das Volk der Souverän !!!
Das ist übrigens der Hauptunterschied zwischen den beiden Verfassungen.

Der Versailler Vertrag hat mit der Weimarer Reichsverfassung überhaupt nichts
zu tun. Russland und die richtigen Vereinigten Staaten von Amerika haben ihn nicht unterschrieben. Ich betone extra die „richtigen Vereinigten Staaten von Amerika,
weil diejenigen, die auf diesen Vertrag von amerikanischer Seite drängten, nur
eine schottische Firma mit dem Namen „Vereinigte Staaten von Amerika“ war und
zu diesem Vertrag hatten sie von den ursprünglichen „Vereinigten Staaten von Amerika“ kein Mandat !!! Das wird mit Sicherheit bereinigt werden,
sobald dort der „Souverän“ , das nennt sich dort „We, the People“, die Zügel wieder
in die Hand genommen hat.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  Det

„Nach der 1871 Verfassung war der Adel der Souverän; die hatten also das
letzte Wort und nach der Weimarer ist das Volk der Souverän !!!“

In der Verfassung vom April 1871 werden in der Präambel die Staatsoberhäupter der Bundesstaaten als Verfassungsgeber genannt, nicht irgendeine soziale Klasse.

Nach demokratischen Prinzipien ist das Volk in jedem Fall der Souverän in einem Staat, auch ohne förmliche Übertragung. Ganz so demokratisch war die Bismarck-Verfassung also noch nicht. Die Weimarer Verfassung dagegen gründete sich ja auf ein ganz klares Mandat des deutschen Volkes. Der Kaiser hat, nachdem er davongelaufen war, niemals wieder versucht, irgendeine Art von Souveränität in Deutschland auszuüben.