Ein 58-jähriger promovierter Historiker und Ex-DDR-Häftling bedrohte sie daraufhin. Nun stand er vor Gericht.
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Christel Wegner (DKP) forderte Total-Umbau der Gesellschaft einschließlich Stasi und Mauer nach DDR-Vorbild
Eine ehemalige Landtags-Abgeordnete der Linken sprach sich für Stasi und Mauer aus. Ein 58-Jähriger bedrohte sie mit dem Tod. Nun stand er vor Gericht.
Mit ihren Interviews hatte Christel Wegner bundesweit für Aufregung gesorgt: Erst forderte die niedersächsische Landtagsabgeordnete einen „Umbau der Gesellschaft”, dann einen neuen Geheimdienst nach Art der Staatssicherheit. 2008 rechtfertigte das Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) auch noch den Bau der Mauer.
Der beschuldigte Historiker saß in der DDR wegen “staatfeindlicher Taten” im Gefängnis
Nun hat die Sache in Bautzen ein Nachspiel: Ein 56-Jähriger aus Radeberg stand gestern vor dem Landgericht, weil er die DKP-Frau mit dem Tod bedrohte. Der ehemalige, promovierte Historiker hatte eine Email an die Abgeordnete geschrieben, in der er auch seinen Absender nannte. Darin nahm er auf ihre Forderungen Bezug und schrieb:
„Bevor so etwas auch nur ansatzweise passiert, werde ich Sie aufsuchen und töten.”
Dafür kassierte er eine Anzeige wegen Bedrohung und einen Prozess am Amtsgericht Kamenz, das den Pensionär zu 600 Euro Geldstrafe verurteilte. Darauf legte der Mann Berufung ein — immerhin hatte er zu DDR-Zeiten im Gefängnis gesessen, wegen versuchter Republikflucht und anderer “staatsfeindlicher Taten”!
„Wenn so eine Frau den Staatsstreich vorbereitet, fühle ich mich verpflichtet, etwas zu tun”,
sagt der Angeklagte. „Es reicht nicht, sich mit einem Plakat in die Ecke zu stellen.”
Selbst der Staatsanwalt plädierte auf Freispruch
Der Mann berief sich auf das Widerstandsrecht — und forderte für sich deshalb Freispruch. „Solange die DKP-Frau rechtmäßig handelt, hat sie von mir ja nichts zu fürchten.”
Zur Überraschung des Angeklagten beantragte der Staatsanwalt ebenfalls einen Freispruch — da die Bedrohung zu abstrakt sei, um strafrechtlich geahndet werden zu können. Das sah das Gericht allerdings anders. Es verurteilte den 58-Jährigen genauso wie die erste Instanz zu einer Strafe von 600 Euro, allerdings kommen nun noch die Verfahrenskosten hinzu. „Sie können Ihre politische Meinung nicht mit einer Todesdrohung durchsetzen”, sagte der Richter. Für den Radeberger ist damit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Jetzt prüft er eine Revision zum Oberlandesgericht Dresden.
Mittlerweile hat der Radeberger die Revision vor dem Oberlandesgericht Dresden eingelegt! Am 25.5.2012 hat das Oberlandesgericht Dresden die Revision verworfen und abgelehnt, nun hat er immer noch kein Recht erhalten aber einen Berg Schulden.
Quelle: michael-mannheimer.net vom 31.12.2012
So macht es diese Bande immer ! Verhandeln bis zum erbrechen, abkassieren bis zum geht nicht mehr. Hauptsache richtig viel Verfahrenskosten „erwirtschaften“. Dadurch sichert sich die schwarze Gilde die eigene Besoldung.
Hier braucht niemand mehr klagen, dieses einst vorhandene Recht wurde ausgehebelt.
Ich lese aus der Wegner ihren Gedanken: Sie ist Maslos enttäuscht das Sie nicht mit Schutzsuchenden in einer Unterkunft zusammen leben darf.
Die BRiD hat mehr politische Gefangene als die DDR, die BRiD hat mehr verbotene Bücher als das dritte Reich!
Wer das seinem Volk bietet, bietet dem Volk auch vor Gericht kein Recht. Wie sollte es auch mit diesen Grundbedingungen dazu kommen. Diesen Widerspruch würden die SataniXXXn nicht verkraften.
Wenn ich die Trulla so an schaue glaube ich dass sie gehirnamputiert ist.
Was ist mit Art. 20/Abs 4? Eine nette Empfehlung ohne Erlaubnis zur Umsetzung?
Allerdings jemanden mit dem Tod bedrohen, nicht ganz vernünftig.
Allerdings wie sieht das in realen Momenten der Volksgefahr aus? Die regierung darf sich nicht an Vorgaben halten und modifiziert stündlich?
Egal, dieser Kahn BRD hat bereits Schlagseite… der geht eh unter; was folgt wird wohl noch schlimmer?