Ein russisches Militärgericht hat zwei Aktivisten wegen Mitgliedschaft in einem Terrornetzwerk zu fünfeinhalb und sieben Jahren Straflager verurteilt.
Einer der beiden Angeklagten, ein 27-Jähriger, sei zudem wegen des Besitzes von Sprengstoff verurteilt worden, berichtet die Agentur Interfax. Er habe sich schuldig bekannt. Der andere Angeklagte, ein 25-Jähriger, habe seine Schuld bestritten und behauptet, unter Folter gestanden zu haben.
Bereits im Februar waren mehrere Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen zwischen sechs und 18 Jahren verurteilt worden, obwohl sie die Vorwürfe betritten. Auch in diesen Verfahren gab es Foltervorwürfe. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erinnerte Russland daran, dass laut Europäischer Menschenrechtskonvention Folter verboten ist.
Quelle: Deutschlandfunk vom 22.06.2020