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Thüringen: Kontroverse Debatte über Gerichtsurteil, das Paritätsgesetz für Wahllisten zu kippen

Das Urteil des Verfassungsgerichtes in Thüringen über die Parität der Wahllisten wird kontrovers diskutiert. (Martin Schutt/ZB/dpa)

In der Politik wird kontrovers über das Urteil des Thüringer Landesverfassungsgerichts diskutiert, die paritätische Besetzung der Wahllisten zu kippen.

Das Gericht gab einer Klage der AfD statt und stufte es als verfassungswidrig ein, Listen mit gleich vielen Frauen und Männern per Gesetz vorzuschreiben. Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke sprach von einem bedeutenden Sieg für die Demokratie und für seine Fraktion. Die FDP-Fraktion erklärte, man habe von Anfang an gesagt, dass die Paritätsregelung dem Grundgesetz widerspreche. Aus der CDU-Fraktion hieß es, die damalige Koalition unter Ministerpräsident Ramelow habe das richtige Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt.

Der Landtag hatte die Paritätsregelung im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen. Linken-Fraktionschefin Henning-Welsow nannte das heutige Urteil eine Niederlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten. Grünen-Fraktionschefin Rothe-Beinlich bezeichnete die Entscheidung im Deutschlandfunk ebenfalls als „bedauerlich“ und kündigte einen neuen Anlauf an. Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Göring-Eckardt, sagte der Deutschen Presse-Agentur, man brauche eine Kommission auf Bundesebene, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeite.

Quelle: Deutschlandfunk vom 15.07.2020 


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