BGH-Urteil: Google muss negative, aber wahre Berichte über Personen nicht grundsätzlich aus Trefferliste löschen

Verschwommenes Google Logo. (Unsplash / Mitchell Luo)
Google (Unsplash / Mitchell Luo)

Der Internetkonzern Google muss negative, aber wahre Berichte über Personen in der Regel nicht schon nach wenigen Jahren aus der Trefferliste seiner Suchfunktion löschen.

Das entschied der Bundesgerichtshof und wies damit eine Klage rechtskräftig ab. Zur Begründung hieß es, das Informationsrecht der Öffentlichkeit überwiege das Recht auf Schutz der persönlichen Daten.

In dem Fall ging es um einen hessischen Wohlfahrtsverband, der in finanzielle Schieflage geraten war sowie um den Geschäftsführer, der sich kurz zuvor krankgemeldet hatte. Über beides hatte die regionale Presse unter Nennung des Namens des Geschäftsführers 2011 mehrfach berichtet. Der Betroffene klagte gegen Google, weil die Artikel aufgeführt wurden, wenn man seinen Namen eingab.

Einen zweiten Fall legte der BGH dem Europäischen Gerichtshof vor, weil dort der Wahrheitsgehalt der Berichte, die auf der Trefferliste erscheinen, umstritten ist.

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.07.2020 


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