Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Coronakrise: Lambrecht will Pflicht zum Insolvenzantrag bis Ende März aussetzen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (dpa-Bildfunk / Michael Kappeler)

Bundesjustizministerin Lambrecht will überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien.

Sie werde vorschlagen, die Antragspflicht für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet sind, bis Ende März nächsten Jahres auszusetzen, sagte die SPD-Politikerin der „Bild“-Zeitung. Die Firmen sollten Zeit haben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder durch staatliche Hilfsangebote zu sanieren. – Bislang ist die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis Ende September außer Kraft gesetzt.

Unions-Fraktionsvize Frei signalisierte Unterstützung. Eine Verlängerung bis ins neue Jahr sei aus Sicht seiner Fraktion aber zu lang. Bis Jahresende halte er für eine angemessene Zeit.

Quelle: Deutschlandfunk vom 08.08.2020 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen