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Neue Corona-Schutzverordnung ab 1. September – Bei Verstoß gegen Maskenpflicht: Sachsen kassiert 60 Euro Bußgeld

Angesichts zunehmender Verstöße gegen das Tragen des Mund-Nasenschutzes will jetzt auch Sachsen Bußgelder kassieren. Wer ab 1. September in Bus und Bahn oder beim Einkauf keine Maske trägt, soll mit 60 Euro zur Kasse gebeten werden.

Das kündigte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden bei der Vorstellung der Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung an, die ab 1. September und bis 31. Oktober gelten soll.

„Hundertprozentige Umsetzung illusorisch“: Sowohl im Öffentlichen Personennahverkehr als auch beim Einkauf häuften sich Fälle, in denen Personen auf Masken verzichteten und auf entsprechende Hinweise rüde reagierten, erläuterte Köpping die Motivation der Staatsregierung. Die Beschwerden häuften sich, sagte sie.

Das Tragen der Maske sei darum letztendlich auch ein Zeichen der Solidarität. „Deshalb folgen Sie unseren Anordnungen“, appellierte die Sozialministerin. Menschen mit ärztlichem Attest oder Behindertenausweis blieben davon aber nach wie vor ausgenommen. Gleichzeitig räumte die Ministerin ein, eine hundertprozentige Umsetzung sei illusorisch. Laut Köpping soll jedoch überlegt werden, ob neben Polizei und Ordnungsämtern auch Kontrolleure in Bus und Bahn die neue Gebühr erheben. 60 Euro seien in etwa die Größenordnung, die auch in Thüringen beim Nichttragen der Maske angesetzt werde. Sachsen ist neben Sachsen-Anhalt das letzte Bundesland, das auf freiwilliges Tragen des Mund-Nasenschutzes setzt.

Regeln für Familienfeiern bleiben: „Es wird keine leichtfertigen Entscheidungen in Sachsen geben“, versprach Köpping mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen. Die Regeln für Familienfeiern sollen deshalb wie bisher gelten. An solchen Festen können bis zu 100 Personen in Gaststätten teilnehmen.

Bei Betriebs- und Vereinsfeiern bleibt es ebenfalls bei den zulässigen 50 Personen. Kongresse, Konzerte oder Theaterveranstaltungen über 1000 Personen sollen möglich sein, wenn die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung besteht. Die Diskussion über Sportgroßveranstaltungen, Volksfeste und Jahrmärkte laufe noch. Bundesligaspiele mit Publikum blieben aber weiter tabu, sagte die Gesundheitsministerin.

Leipzig-Ticker: Höchster Anstieg bei Corona-Fällen seit Wochen Verboten seien nach auch „Tanzlustbarkeiten“ und der Betrieb von Dampfsaunen und Dampfbädern. Dagegen könnten in Bordellen ab 1. September „Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ als eine Art erster Stufe wieder zur Verfügung stehen.

In Pflege- und anderen Heimen müssten vor strenge Besuchsregeln und auch eingeschränkte Zeiten in Kauf genommen werden, um die Gesundheit der Bewohner dort nicht zu gefährden, so Köpping. Dabei sei es erklärtes Ziel, „die Freiheit des Einzelnen nicht unnötig zu beschneiden“.

Beim Thema Erntehelfer soll es eine Regelung für Betriebe geben, die ihre Saisonkräfte in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen. Künftig müsse das bei den zuständigen Kreisbehörden gemeldet werden. 52 positive Test an neuen Stationen: Insgesamt wurden laut Köpping seit 1. August an den vier neuen Teststationen auf den Flughäfen Leipzig/Halle (5572) und Dresden (5359) sowie an den Autobahnen A 4 (446) und A 17 (831) bereits 12 208 Reisende getestet. Davon waren 52 positiv.

Im Freistaat (Stand Dienstag) haben sich seit Ausbruch der Pandemie 5746 Personen infiziert, 17 mehr als am Tag davor. Über Details und Schutzmaßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten im neuen Schuljahr hatte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) bereits in der Vorwoche ausführlich informiert. Wenn am 31. August der Start erfolgt, werden die Schülerinnen und Schüler keine Maske tragen müssen. Wer eine Schule oder Kita betritt, soll aber dennoch eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung bei sich haben.

Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 19.08.2020 


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