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Psychologin klagt gegen Corona-Panikmache: „Den Bürgern soll Angst gemacht werden“

07. September 2020
Psychologin klagt gegen Corona-Panikmache: „Den Bürgern soll Angst gemacht werden“
KULTUR & GESELLSCHAFT

Berlin. Zwar sinken selbst nach offiziellen Angaben die Corona-Test- und Fallzahlen kontinuierlich – dennoch bleibt das für die Politik der Bundesregierung maßgebliche Robert-Koch-Institut im Panikmodus. Die Psychologin Daniela Prousa sieht darin einen krassen Widerspruch und verklagte das RKI deshalb jetzt Unterlassung.

Den Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin reichte die Rechtsanwältin Jessica Hamed aus Bad Kreuznach für die Psychologin Daniela Prousa ein. Demnach soll dem RKI untersagt werden, bei sinkender beziehungsweise gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend.

Prousa hält es für „unvollkommen unverständlich“, daß das RKI ausschließlich auf die Fallzahlen und damit verbundene kumulative Zahlen und Inzidenz – also die Zahl der Positivtests – abstellt. Für die epidemiologische Einschätzung des Infektionsgeschehens sei die Positivrate viel entscheidender. Die Psychologin bemängelt an der RKI-Berichterstattung auch, daß die Zahlen der hospitalisierten und intensivmedizinisch behandelten und beatmeten Patienten keine Rolle für die oberste staatliche Gesundheitsbehörde zu spielen scheinen.

„Es bleibt damit (…) nur die Erklärung, daß den Bürger mit dem Hinweis auf den Anstieg der Fallzahlen losgelöst von der tatsächlichen epidemiologischen Lage Angst gemacht werden soll“, lautet das Fazit der Antragstellerin.

Die Psychologin Daniela Prousa hatte bereits mit ihrer 128 Seiten starken „Studie zu psychischen und psychovegativen Beschwerden mit den aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“ für Schlagzeilen gesorgt. Damit legte sie die deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie vor. Bereits jetzt sind demnach Folgeschäden durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Teile der deutschen Bevölkerung erkennbar, so ihr Ergebnis. (ts)

Quelle: zuerst.de vom 07.09.2020 


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