Die „Registermodernisierung“ kommt: Jeder Bürger bekommt eine Nummer

09. September 2020
ZUERST! exklusiv: Die „Registermodernisierung“ kommt: Jeder Bürger bekommt eine Nummer
NATIONAL

Berlin. Neues vom Überwachungsstaat: wenn es nach dem Bundesinnenministerium geht, bekommt jeder Bürger künftig eine zentrale Identifikationsnummer. Der Einfachheit halber wird das bei den meisten Deutschen die Steuer-Identifikationsnummer sein. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Ministerium vor.

Mit der Identifikationsnummer sollen sogenannte E-Government-Dienste umgesetzt werden, die im Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert werden. Mit der zentralen Bürger-Nummer haben die Verwaltungsbehörden künftig Zugriff auf Daten aus dem Melderegister, dem Ausländerzentralregister sowie einer Datenbank für Führerschein-, Waffen- oder eID-Kartenbesitzer. Ein behördenübergreifender Zugriff soll auch auf das Schuldner- und Anwaltsverzeichnis sowie das Register für Wohngeld- und Bafög-Empfänger möglich sein.

Der Einfachheit soll als zentrale Kennung der neuen Bürger-Nummer die Steuer-Identifikationsnummer dienen. Die Kontrolle über das Verfahren soll der Bundesdatenschutzbeauftragte übernehmen. Sicherheitshalber soll das Gesetz zudem nach drei Jahren evaluiert werden. Und der betroffene Bürger soll über ein „Datencockpit“ nachvollziehen können, welche Behörden seine Daten abgerufen hat.

Nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts galt eine zentrale Personenkennziffer lange Jahre als nicht machbar. In dem Urteil heißt es, daß auf keinen Fall „sämtliche Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung“ zusammengeführt werden dürften. Doch das ist inzwischen Schnee von gestern. Seitdem die Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag des Bundesinnenministeriums ein Gutachten zur Verwaltungsmodernisierung erstellt hat, gelten die früheren Bedenken in Sachen zentrale Personenkennziffer als überholt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt die Gesamtkonzeption der sogenannten „Registermodernisierung“ einstweilen noch „aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen“ als „systemwidrig“ ab. Kelber war, was kein gutes Licht auf das Transparenzgebaren des Bundesinnenministeriums wirft, an der Konzeption des Gesetzesentwurfs zur Registermodernisierung nicht beteiligt – er erhielt ihn im Gegenteil später als alle anderen beteiligten Ressorts. Inzwischen hat sich die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) Kelbers Kritik angeschlossen.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern unterstreichen in einer Entschließung vom 28. August 2020 ausdrücklich, „daß die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Architektur im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen steht“. Die DSK fordert die Bundesregierung dazu auf, „einen Entwurf vorzulegen, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, bevor sie durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet wird“.

Neben den Unionsparteien drängt insbesondere das Kanzleramt auf die „Registermodernisierung“. Sie wird Deutschland, soviel ist schon jetzt absehbar, der Volksrepublik China mit ihrem umstrittenen „social credit“-System wieder ein gutes Stück ähnlicher machen. (ts)

Quelle: zuerst.de vom 09.09.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Also sind wir bald eine Nummer. Was für infame Spielchen werden hier gespielt ?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Wir sind über die ID schon lange eine Nummer. Doppelt gemoppelt hält aber besser, gelle Parasitentum ?

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Schon in der DDR hatte jeder Bürger eine ,,PKZ“ …eine PersonenKennZahl ….