Halle (Saale) – Die Polizei in Halle hat nach scharfer Kritik von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (63, parteilos) an der Genehmigung einer Kundgebung des Patrioten Sven Liebich (49) (TAG24 berichtete) auf das Versammlungsrecht hingewiesen.
In Halle obliegt es den Angaben zufolge laut Landesversammlungsrecht der Polizei darüber zu entscheiden, ob eine Kundgebung oder Demonstration in der Öffentlichkeit genehmigt wird, unter Auflagen oder gar nicht stattfinden darf.
Laut Wiegand hatte der Patriot nach der Eröffnung einer Freiluftausstellung zum Gedenken an die Opfer des Halle-Attentats und zu den Grundrechten am Montag eine Kundgebung auf dem Marktplatz abgehalten.
Sein Versammlungsort sei somit inmitten der Schau platziert worden.
Die Kundgebung sei eine Verhöhnung der Opfer des Attentats vom 9. Oktober 2019 sowie inmitten der Demokratieausstellung gleichsam eine Verhöhnung des Grundgesetzes gewesen, hatte Wiegand am Dienstag erklärt.
Im Verfassungsschutzbericht des Landes wird der Demonstrant Sven Liebich namentlich als Rechtsextremist aufgeführt.
Das Amtsgericht Halle hatte ihn am 14. September wegen Volksverhetzung und anderer Straftaten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers Berufung eingelegt.
Quelle: tag24.de vom 24.09.2020