Urteil des EuGH: EU-Ausländer mit Schulkindern haben Anspruch auf Hartz IV

Antrag auf Arbeitslosengeld

LUXEMBURG. EU-Bürger auf Arbeitssuche haben in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen, falls ihre Kinder dort zu Schule gehen. Ein entsprechendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag gefällt. Anlaß war der Fall eines Polen, der seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschland lebt.

Dieser hatte 2015 und 2016 mehrere Arbeitsstellen, verlor diese dann aber. Anschließend bezog die Familie Hartz IV, bis das Jobcenter Krefeld die Leistungen im zweiten Halbjahr 2017 strich. Der Pole klagte dagegen erfolgreich, woraufhin das Jobcenter Berufung beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einlegte. Dieses bat den EuGH um eine Vorabentscheidung.

Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern wegen Schulbesuch

Den Luxemburger Richtern zufolge verstieß die Streichung der Sozialleistungen gegen EU-Recht. Sie begründeten dies mit dem Aufenthaltsrecht des Polen, das sich aus dem Schulbesuch seiner Töchter ergebe. Dies wiederum führe zu einem Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern.

Deutsche Behörden können sich in einem solchen Fall nicht auf die Ausnahmeregelung berufen, wonach EU-Bürger auf Arbeitssuche von den Sozialleistungen ausgeschlossen werden können. „Diese Ausnahme ist eng auszulegen“, entschied der EuGH. Sie gelte demnach nur für „Wanderarbeitnehmer“, die nur deshalb ein Aufenthaltsrecht haben, weil sie Arbeit in Deutschland suchen. In dem Krefelder Fall ergebe sich dieses Recht allerdings aus dem Schulbesuch der Kinder. (ls)

Quelle: Junge Freiheit vom 06.10.2020 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

DIE bekommen auch noch Hartz IV wegen; Recht auf gleiche Schuhgröße! Wer klagt stand vor einem vermutlichen gesetzlichen Leistungssportler der Para Olympics der Rechtsbeugung.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Die kriegen einfach alles in den Hintern geschoben. Wenn der Alte keine Arbeit mehr hier kriegt soll er wieder mit seinem Anhang nach Polen gehen.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Hartz 4 … gibts aber nur in D oder ?
Was gibts in anderen EU-Ländern ?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Der EuGH beruft sich sicher auf den EG-Vertrag und demzufolge muß gezahlt werden. Daran sieht man was für Geistesblitze im BT sitzen, denn die haben abgewinkt und unterschrieben. Da kommt noch eine Lawine auf die Treuhand zu.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Geistesblitze? Vollpfosten würde ich sagen. In jeder normalen Firma hätten die schon längst ihre Kündigung auf dem Tisch wegen Unfähigkeit.