Deutschland: Wer drin ist, bleibt drin? – BAMF-Chef sieht erheblichen Nachholbedarf bei Rückführungen

Wer drin ist, bleibt drin? – BAMF-Chef sieht erheblichen Nachholbedarf bei Rückführungen

Hier werden die Anträge auf Asyl bearbeitet: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Diejenigen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde und die keinen Duldungsbescheid erhalten haben, müssen eigentlich das Land verlassen. Doch in der Praxis geschieht dies eher schleppend. Gegen Bescheide wird häufig geklagt, und die Verfahren selbst dauern sehr lange.

Wie die dpa am Mittwoch berichtete, sei die Rückführung abgelehnter Asylbewerber nach Auffassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „noch immer ein Problem“. Denn auch fünf Jahre nach dem großen Ansturm von Menschen aus überwiegend muslimisch-arabisch geprägten Kulturen nach Deutschland gebe es bei den Rückführungen – Voraussetzung dafür ist ein abgelehnter Antrag auf Asyl – dagegen „noch vieles zu bewältigen“. Dies erklärte BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer gegenüber dem Handelsblatt.

Oft war im politisch-medialen Mainstream behauptet worden, die Mehrheit der Flüchtlinge von 2015/16 wolle wieder in ihre Heimat zurück. Doch die Realität sieht offenbar anders aus. Denn gegen fast jeden negativen Bescheid werde geklagt, berichtet Sommer. So seien an den Verwaltungsgerichten derzeit noch mehr als 200.000 offene Asylverfahren anhängig. Zudem komme man auch mit dem Abarbeiten vieler Verfahren aus den Jahren seit 2015 bis heute nicht hinterher.

Auch für das laufende Jahr rechnet Sommer mit rund 100.000 Erst- und Folgeanträgen auf Asyl und bezeichnet dies im Vergleich zu den Jahren vor 2015 als eine „immer noch durchaus stattliche Zahl“. Der BAMF-Chef verteidigte ansonsten die Entscheidung der Bundesregierung, höchstens 1.500 Menschen aus dem abgebrannten Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos aufzunehmen:

Aus der Sicht meiner Behörde ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung sich für die Aufnahme eines klar definierten Personenkreises entschieden hat. Diese werden jetzt in einem geordneten Verfahren aufgenommen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte zuvor mehrfach deutlich gemacht, dass eine Aufnahme darüber hinaus „nur im europäischen Kontext“ in Frage komme. Ob diese Aussage angesichts früherer hinfällig gewordener Erklärungen der Bundesregierung zur Aufnahme von Flüchtlingen aber belastbar ist, dürfte abzuwarten bleiben.

Quelle: Russia Today (RT) vom 07.10.2020 


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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Es ist eine Sauerei dass abgelehnte Herrschaften hier noch dagegen klagen können. Sind wir denn total verblödet? Schiebt das Gesindel endlich ab aber dalli.
Warum sollen wir die alle füttern ?

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

DIE wollen doch Klagen über Klagen !
Nur so verdienen sich die Robenträger weiter dumm und dämlich. Der Steuerzahler ist Drittschuldner, denn der arme herbeigeflüchtete Kläger kann nicht zahlen.