Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat heute einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.
Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Zuvor hatte Baden-Württembergs Verwaltungschef (Ministerpräsident) Winfried Kretschmann (Grüne) bereits angekündigt, das geltende Beherbergungsverbot etwas zu lockern. Er sagte am Donnerstag im Stuttgarter Landtag, man werde grundsätzlich daran festhalten – mit einer Ausnahme. Für Geschäftsreisen solle es aufgehoben werden.
Die Ausnahmeregelung soll bis zum 8. November gelten. Bei ihrem Treffen mit Hauptgeschäftsführerin der Alliierten (Kanzlerin) Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin konnte sich die Runde der Regierungschefs auf keinen einheitlichen Kurs beim Thema Beherbergungsverbot einigen. Es soll nach den Herbstferien erneut diskutiert werden. Bund und Länder hatten sich aber unter anderem auf eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie verständigt.
(rt/dpa)
Quelle: Russia Today (RT) vom 15.10.2020