Die Regierung plant einem Medienbericht zufolge, die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Spahn in der Corona-Krise über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern.
Eine entsprechende Vorlage werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt, schreibt die „Rheinische Post“. Der Gesetzentwurf räume dem CDU-Politiker weitgehende Befugnisse ein. So dürfe Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich sei. Dies betreffe beispielsweise den nationalen Reiseverkehr. Der Minister könne etwa Vorschriften für Flug- und Seehäfen erlassen, wenn die Infektionslage dies erfordere.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.10.2020