Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Schleswig-Holstein: Gericht lehnt Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

Ein Mund-Nasen-Schutz am Strand von Sylt (picture alliance / Christian Charisius)

Das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten hat in Schleswig-Holstein Bestand.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig lehnte den Eilantrag einer Familie aus Nordrhein-Westfalen ab, die von heute an Urlaub auf Sylt machen wollte. Zur Begründung hieß es, das Interesse der Bevölkerung am Schutz vor dem Coronavirus sei höher zu bewerten als das Interesse der Familie an einer touristischen Reise.

In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Gerichte gestern anders entschieden und das Verbot für rechtswidrig erklärt. FDP und Linke begrüßten die Entscheidung. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Kessler, sagte im Deutschlandfunk, durch derart unsinnige Verbote verliere die Bevölkerung auch das Verständnis für sinnvolle Maßnahmen. FDP-Chef Lindner forderte auf Twitter, die Landesregierungen sollten das Beherbungsverbot überall aufheben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.10.2020 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen