Staatsrechtler erwartet erfolgreiche Klagen gegen neue Maßnahmen

Foto: Wegen Coronakrise geschlossener Laden (über dts Nachrichtenagentur)
 

Ein Versuch ist es immer wert, dachte sich die Bundesregierung, als sie mit ihren gebeugten Landesfürsten den neuen Lockdown beschlossen hat. Es war wie immer ein Test, wie weit man gehen kann, bis die Untertanen aufmucken.

Zumindest aber auf die Judikative kann man sich höchstwahrscheinlich noch verlassen:

Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis erwartet eine erfolgreiche Klagewelle gegen die zusätzlichen Corona-Maßnahmen im November. „Ich gehe fest davon aus, dass es eine hohe Anzahl an Klagen geben wird und dass auch viele wie bisher in einstweiligen Rechtsschutzverfahren damit durchkommen werden, siehe die gekippten Beherbergungsverbote und Sperrstunden“, sagte Battis der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Schon in der kommenden Woche könne es erste Entscheidungen geben.

„Dass der gesamte Lockdown von Gerichten gekippt wird, erwarte ich aber nicht“, sagte Battis. Einwände der Gastrobranche, Gaststätten seien keine Pandemietreiber, hält der Jurist nicht für überzeugende Klagegründe: „Jeder weiß, dass es in Restaurants häufig zu engen Kontakten kommt.“ Zwar seien Ausbrüche dort nicht bestätigt.

„Aber die Nachverfolgung der Infektionsketten ist weitgehend zusammengebrochen, sodass unbekannt ist, ob es in Gaststätten nicht doch zu vielen Ansteckungen kommt. Die wissenschaftliche Grundlage lässt Interpretationsspielraum für die Richter.“ Der Rechtswissenschaftler lobte die Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwoch aber dann doch als „sorgfältig begründetes und abgewogeneres Gesamtkonzept“.

Kitas und Schulen blieben offen, insgesamt werde aber die Mobilität zurückgefahren. „Freizeiteinrichtungen und Gastronomie werden nur befristet geschlossen, und es gibt substanzielle Entschädigungen vom Staat. Das werden die Gerichte berücksichtigen“, so die Prognose des Experten, der unter anderem an der Berliner Humboldt-Universität lehrte.

Harsche Kritik übte Battis aber am Zustandekommen der Beschlüsse. „Die Rechtslage ist prekär: Das Infektionsschutzgesetz ist für „normale“ Fälle gemacht worden, nicht aber zur Bekämpfung einer landesweiten Pandemie mit diesen wirtschaftlich und sozial verheerenden Auswirkungen“, sagte er der NOZ. „Diese prekäre Ermächtigungsgrundlage muss der Bundestag dringend nachbessern.“ Das gelte auch mit Blick auf die Übertragung der Rechte auf die Länder. „Das geht zu weit, da hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble völlig recht“, sagte Battis. „Eine Rechtsverordnung darf nicht mehr regeln als vom gesetzlichen Rahmen vorgesehen. Bei den Lockdown-Maßnahmen ist das aber eindeutig der Fall. Es ist gut, dass es dafür jetzt Initiativen gibt, etwa in NRW und in Thüringen. Da muss sich schnell etwas ändern.“

Wenn man nicht mehr weiß, wo die Infektionsherde liegen, kann man aber keine kompletten Branchen zerstören. Das gibt die Rechtssprechung auch nicht her. (Mit Material von dts)

Quelle: journalistenwatch.com vom 30.10.2020

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