Covid-19: Ab heute gilt der Teil-Lockdown

Stühle stehen in einem geschlossenen Restaurant auf den Tischen. (imago / Emmanuele Contini)
Restaurants dürfen zunächst für vier Wochen keine Gäste empfangen. (imago / Emmanuele Contini)

Angesichts steigender Fallzahlen in der Corona-Pandemie gelten ab heute – zunächst für einen Monat – Einschränkungen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Nach dem Beschluss von Bund und Ländern sind in der Öffentlichkeit nur noch Treffen von Angehörigen zweier Haushalte mit insgesamt nicht mehr als zehn Personen erlaubt.

Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen sollen unterlassen werden. Gastronomen dürfen Essen zum Mitnehmen anbieten, auch Kantinen dürfen öffnen; darüber hinaus müssen etwa Restaurants, Kneipen und Clubs vorerst geschlossen bleiben. Die Maßnahme gilt ebenso für Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser und Kinos sowie Freizeitparks, Saunen und Bordelle. Die Bewohner in Deutschland sind aufgerufen, auf private Reisen zu verzichten. Dies gilt ausdrücklich auch für Besuche von Verwandten und Tagesausflüge. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Anders als im Frühjahr bleiben Schulen, Kindergärten und Einzelhandelsgeschäfte geöffnet. Hier gilt allerdings eine Beschränkung der Kundenzahl abhängig von der Verkaufsfläche.

Die meisten Bundesländer haben die Beschlüsse von Bund und Ländern ohne Änderungen übernommen; es gibt aber Ausnahmen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 02.11.2020

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