Nordafrikaner rauben Deutsche in Hamburg aus

SR.de: Bundespolizei zieht an den Saarbrücker Hauptbahnhof

Meldung vom 06.11.2020 – 15:02

Bundespolizeiinspektion Hamburg

BPOL-HH: Zivilfahnder der Bundespolizei erwischen Handydiebe auf frischer Tat

 

Hamburg (ots, ADN) – Eine 15-jährige Jugendliche befand sich am 05.11.2020 gegen 16:00 Uhr mit ihrer 16-jährigen Freundin in der Nähe des Hauptbahnhofs, als plötzlich ein 19-jähriger libyscher Staatsangehöriger direkt vor sie sprang und sie dadurch erschreckte. Gleichzeitig umrundete ein 25-jähriger Algerier die Frauen, anschließend verschwanden sie in Richtung des Hauptbahnhofs. Unmittelbar darauf stellte die 15-Jährige fest, dass ihr Smartphone entwendet worden war.

Die jungen Damen liefen anfänglich den Dieben hinterher, verloren diese beim Betreten der Wandelhalle aber aus den Augen. Zugleich wurde telefonisch ein Notruf abgesetzt. Zivilfahnder der Bundespolizei nahmen sofort Kontakt zu der Bestohlenen auf und begaben sich nach dem Einholen einer genauen Beschreibung unverzüglich in den Hauptbahnhof.

Tatsächlich konnten die Beamten die beiden Männer im Bereich des Abgangs zum Bahnsteig 6 feststellen und dabei beobachten, wie diese gerade versuchten, unter Ausnutzung des allgemeinen Getümmels auf der Rolltreppe einem Mann dessen Mobilfunktelefon aus seiner Jackentasche zu entwenden.

In diesem Moment erfolgte der Zugriff der Zivilfahnder, beide Täter wurden festgenommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt.

Eine Durchsuchung förderte neben dem Handy, welches der Eigentümerin wieder ausgehändigt werden konnte, u.a. auch eine hochwertige Trainingsanzugshose zu Tage, welche noch etikettiert war. Ermittlungen in einem naheliegenden Sportgeschäft ergaben, dass die Hose dort entwendet worden war. Beide Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt. Der 25-jährige Algerier wurde dem Haftrichter vorgeführt, der 19-jährige Libyer musste wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Gegen beide Personen wurden u.a. Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Diebstahls eingeleitet.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46 vom 07.11.2020

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Keine Verfahren einleiten sondern umgehend abschieben dieses elende Gesindel.